Richter verurteilt 24-JährigenZeigen von Hitler-Bild auf Facebook kann strafbar sein
Auch ein Facebook-Post mit einem Bild von Adolf Hitler kann eine Verurteilung wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtfertigen. Das entschied das Landgericht Osnabrück in einem Berufungsverfahren gegen einen 24-Jährigen.