Urteil in Bad KreuznachOma hatte Enkelin getötet - 56 Monate Gefängnis
Eine Großmutter ist zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden, weil sie ihrer zweijährigen Enkelin betrunken die Kehle durchgeschnitten hat. Das entschied das Landgericht Bad Kreuznach am Freitag. Sie soll erst vier Monate ins Gefängnis, dann in eine Entzugsklinik. Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts vergangenen Sommer ihrer Enkelin mit einem Messer die Kehle aufgeschnitten. Sie hatte nach der Tat laut Gericht 2,9 Promille Alkohol im Blut. Gutachter hatten der 56-jährigen Frau bescheinigt, dass sie schuldunfähig sei.