Verteidiger: Tötung auf VerlangenLebenslange Haft für "Kannibalen von Rotenburg" gefordert
Kassel (rpo). Im Prozess um den Kannibalen von Rotenburg vor dem Landgericht Kassel hat Staatsanwalt Marcus Köhler in seinem Plädoyer an dem Mordvorwurf festgehalten und lebenslange Haft für den Täter gefordert. Verteidigung und der Angeklagte machten erneut den angeblich freien Willen des Opfers" geltend.Der Angeklagte Armin M. habe sein Opfer aus "niedrigsten Motiven" und "mit Tötungswillen" erstochen, um es ausnehmen und sein Fleisch essen zu können, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler am Montag vor dem Kasseler Landgericht. Dagegen betonte die Verteidigung die Einwilligung des Opfers Bernd B. Sie plädierte auf Tötung auf Verlangen und forderte eine nicht näher benannte "angemessene Strafe". "Bernd ist zu mir gekommen, um sein Leben zu beenden", sagte M. in seinem Schlusswort. Dass er dies auch tatsächlich getan habe, sei ein Fehler gewesen, den er bereue. Der 42-jährige Computertechniker M. hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 10. März 2001 in seinem Haus in Rotenburg-Wüstefeld dem 43-jährigen Diplomingenieur Bernd B. aus Berlin vor laufender Videokamera den Penis abgeschnitten, ihn erstochen, wie ein Schlachttier ausgenommen und später teilweise gegessen zu haben. Das Opfer habe dem nur wegen einer erkennbaren "krankhaften Persönlichkeitsstörung" zugestimmt, sagte Staatsanwalt Köhler. Dies sei M. auch bewusst, abBundesstraße 219. Beim Ü. Verteidiger: Dem Partner untergeordnet"Das alles überragende Tatmotiv war der eigene Wunsch, einen Menschen zu schlachten und zu verspeisen." B.s Todeswunsch habe M. dabei nur ausgenutzt, die Tat stehe "auf niedrigster sittlicher Stufe". Zudem habe M. ein Video von der Tat aufgenommen, um sich an den Aufnahmen sexuell zu erregen und zu befriedigen. Motive für den Mord seien die Befriedigung des Geschlechtstriebs und die Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der Störung der Totenruhe, gewesen. Dagegen sagte Verteidiger Harald Ermel, einen Mord mit Einwilligung des Opfers habe es in der deutschen Justizgeschichte noch nicht gegeben. M. habe nur volljährige Opfer gesucht, deren eigener Wunsch es gewesen sei, getötet, geschlachtet und gegessen zu werden. Dass dies bei B. der Fall gewesen sei, sei durch dessen E-Mails und durch das Tat-Video belegt. "M. wusste, er hat jemanden vor sich, der wirklich sterben wollte." In Berlin habe B. nur eine Bahnkarte für die einfache Fahrt gelöst und zudem alle Spuren insbesondere in seinem Computer gelöscht, um M. nicht zu schaden. M. habe auch bei anderen Kontakten stets seinen eigenen Wunsch nach Männerfleisch dem Willen der Partner untergeordnet. Die gesetzliche Höchststrafe für Tötung auf Verlangen liegt bei fünf Jahren Haft. "Kein Einzelfall"Das Essen von Menschenfleisch sei in Deutschland nicht strafbar, betonte Ermel. Dies und auch das Schlachten sei von B. gewollt gewesen. Daraus könne nicht eine Straftat wie die Störung der Totenruhe konstruiert werden. "Jeder kann frei über den Verbleib seines Körpers bestimmen", betonte der Anwalt. So könne man sich begraben, verbrennen oder von Studenten sezieren lassen. B. habe bestimmt, "geschlachtet und gegessen zu werden". M. habe so seinen Traum verwirklicht, jemanden "in sich aufzunehmen". Um sexuelle Befriedigung sei es dabei allenfalls am Rande gegangen. In seinem Schlusswort kündigte M. an, er werde seine Lebensgeschichte veröffentlichen, damit andere "ihre Probleme erkennen und sich behandeln lassen". Seine kannibalistischen Fantasien seien kein Einzelfall. "Die Zahl der Personen, die sich im Netz damit befassen, ist weit höher als geahnt. Es sind mehrere Tausend in Deutschland und mehrere Zehntausend in der ganzen Welt. Und bei vielen ist es sicher nicht bei der Fantasie geblieben", sagte M. Das Kasseler Landgericht will sein Urteil am kommenden Freitag verkünden.