Alle Deutschland-Artikel vom 26. Januar 2004
Gunther von Hagens soll eine Leiche zurückgeben

Russische Familie will den Körper des Vaters zurückGunther von Hagens soll eine Leiche zurückgeben

Frankfurt/Main (rpo). Der Erfinder der umstrittenen Körperwelten-Ausstellung, Gunther von Hagens, ist Medienberichten zufolge von einem Anwalt zur Herausgabe einer Leiche aufgefordert worden. Der Körper eines russischen Familienvaters sei ohne Zustimmung der Verbliebenen an van Hagens geschickt worden.Von Hagens betreibt die - gegenwärtig in Frankfurt am Main gastierende - Ausstellung "Körperwelten", in der präparierte Leichen und Leichenteile zu sehen sind. Das ARD-Fernsehmagazin "Fakt" berichtete am Montag vorab, der Göttinger Rechtsanwalt Reiner Füllmich verlange im Namen einer Familie in Nowosibirsk die Rückgabe der Leiche. Eine Mitarbeiterin der "Körperwelten" in Heidelberg kündigte für den (morgigen) Dienstag eine Stellungnahme zu dem Bericht an. Laut "Fakt" war der tote Familienvater im Jahr 2000 ohne Zustimmung der Hinterbliebenen an von Hagens Institut für Plastination in Heidelberg verschickt worden, in dem Leichen präpariert werden. Unter Berufung auf eine russische Staatsanwaltschaft hieß es, der Tote habe sich in einer Großlieferung von 56 Leichen und über 400 Leichenteilen befunden, die im Oktober 2000 von Nowosibirsk aus nach Heidelberg gegangen sei.

Globudent-Skandal: Ärzte sollen Zulassung verlieren

Antrag der kassenzahnärztlichen Vereinigung NordrheinGlobudent-Skandal: Ärzte sollen Zulassung verlieren

Düsseldorf (rpo). Rund 450 Zahnärzte sollen beim Globudent-Skandal um verteuerten Zahnersatz beteiligt gewesen sein. Zumindest 19 von ihnen drohen nun erhebliche brufliche Konsequenzen.Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein erklärte am Montag, gegen 19 Zahnärzte aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln hätten die Krankenkassen den Entzug der Kassenzulassung beantragt. Die Fälle würden nun nach Anhörung der Betroffenen vom Zulassungsausschuss zu entscheiden sein, sagte der Geschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Rolf Hehemann. Er wies darauf hin, dass in zehn der 19 Fälle auch seine Organisation den Entzug der Zulassung beantragt habe. Der Sprecher der Ersatzkassen, Ulrich Moor, erklärte, den Zahnärzten werde grob vertragswidriges Verhalten vorgeworfen. Die jetzt 19 Betroffenen hätten sich "besonders umfänglich" an den Betrügereien beteiligt. Die Zahl der Anträge auf Entzug der Zulassung könne aber noch steigen. Am Globudent-Skandal sollen bis zu dessen Auffliegen im November 2002 insgesamt bundesweit rund 450 Zahnärzte beteiligt gewesen sein. Sie sollen von Globudent gelieferten billigen Zahnersatz aus Asien zu mehrfach höheren deutschen Normalpreisen abgerechnet haben. Die Krankenkassen haben die Zahnärzte bereits mit Schadenersatzforderungen überzogen. Außerdem hatte sich das Globudent-Management zu Schadenersatzzahlungen von mindestens 1,65 Millionen Euro verpflichtet.

Säugling in Blumenkübel ausgesetzt

Polizei bittet um HilfeSäugling in Blumenkübel ausgesetzt

Duisburg (rpo). Die Mutter hatte das Neugeborene am Sonntagabend in einem Blumenkübel ausgesetzt. Das vor dem Behindertenwohnheim in Duisburg abgelegte Baby wurde noch rechtzeitig gefunden, jetzt bittet die Polizei um die Mithilfe der Bevölkerung.Der Junge war in ein Handtuch mit Kapuze und in ein Kindersteppbett eingewickelt und trug ein weißes Babyhemdchen, wie die Polizei am Montag mitteilte. Dem unterkühlten Neugeborenen geht es den Umständen entsprechend. Das Baby ist 46 Zentimeter groß und wiegt 2340 Gramm. Es befindet sich derzeit im Klinikum Duisburg. Die Polizei bittet um Hinweise auf die Identität der Mutter. Der männliche Säugling wurde vor dem beleuchteten Eingangsbereich des Behindertenwohnheims im Stadtteil Hochfeld am Sonntagabend gegen 22.25 Uhr gefunden. Ein erschreckende Serie von Aussetzungen Neugeborener reißt somit nicht ab. In den vergangenen Wochen waren auch in Sachsen, Hessen und Hamburg Neugeborene ausgesetzt worden.

Überfahrener Hase verursacht Bahn-Chaos

Umleitungen und Verspätungen bei 17 ZügenÜberfahrener Hase verursacht Bahn-Chaos

Köln (rpo). Kleine Ursache, große Wirkung: Ein überfahrener Hase hat den Bahnverkehr um Köln vorübergehend lahm gelegt. Nicht weniger als 17 Züge waren betroffen.Nach Auskunft der Bundesgrenzschutzdirektion Köln vom Montag ereignete sich der Vorfall bereits am Sonntagmorgen. Insgesamt kam es wegen des Vorfalls zu Umleitungen und Zugverspätungen bei 17 Zügen zwischen Leverkusen-Schlebusch und Köln-Mülheim . Auf der Fahrt von Köln nach Wuppertal verspürte der Fahrer des Zugs einen Schlag gegen sein Triebfahrzeug. Da er keine Angaben über Ursache des vermeintlichen Schlages machen konnte, wurde in der Zeit von 07.25 Uhr bis 08.35 Uhr die Strecke vorsorglich von der Bahn AG gesperrt und dann vom Bundesgrenzschutz abgesucht. Nachdem am untersuchten Triebfahrzeug Spuren eines Hasen gefunden wurde, gaben die Verantwortlichen Entwarnung.

Ausgerastet: Amtsrichter schießt auf Jugendliche

Schneeballwürfe mit Schrotflinte beantwortetAusgerastet: Amtsrichter schießt auf Jugendliche

Lüneburg (rpo). Nachdem er von Jugendlichen mit Schneebällen beworfen worden war, rastete ein Lüneburger Amtsrichter aus und beantwortete die Würfe mit Schüssen aus seiner Schrotflinte.Gegen den 55-jährigen Juristen werde wegen versuchten Totschlag ermittelt, sagte am Montag der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Lüneburg, Jürgen Wigger. Der Amtsrichter solle am Samstagabend gegen 23.00 vor seinem Privathaus in Dahlenburg (Landkreis Lüneburg) zwei Schüsse auf zwei Jugendliche abgegeben haben. Ein Schrotschuss habe einen 16-Jährigen oberflächlich am Oberarm verletzt. Nach Angaben von Wigger lieferte sich der 16-Jährige vor dem Haus des Amtsrichters mit einem gleichaltrigen Jugendlichen eine Schneeballschlacht. Dabei seien auch Schneebälle gegen das Haus geflogen. Der Jurist sei daraufhin mit einer Schrotflinte herausgekommen und solle zwei Mal geschossen haben. Die Staatsanwaltschaft habe versucht, den Richter zu den Schüssen zu befragen. Er wolle jedoch keine Aussage machen. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums werden disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den 55-Jährigen geprüft.

Lebenslange Haft für "Kannibalen von Rotenburg" gefordert

Verteidiger: Tötung auf VerlangenLebenslange Haft für "Kannibalen von Rotenburg" gefordert

Kassel (rpo). Im Prozess um den Kannibalen von Rotenburg vor dem Landgericht Kassel hat Staatsanwalt Marcus Köhler in seinem Plädoyer an dem Mordvorwurf festgehalten und lebenslange Haft für den Täter gefordert. Verteidigung und der Angeklagte machten erneut den angeblich freien Willen des Opfers" geltend.Der Angeklagte Armin M. habe sein Opfer aus "niedrigsten Motiven" und "mit Tötungswillen" erstochen, um es ausnehmen und sein Fleisch essen zu können, sagte Staatsanwalt Marcus Köhler am Montag vor dem Kasseler Landgericht. Dagegen betonte die Verteidigung die Einwilligung des Opfers Bernd B. Sie plädierte auf Tötung auf Verlangen und forderte eine nicht näher benannte "angemessene Strafe". "Bernd ist zu mir gekommen, um sein Leben zu beenden", sagte M. in seinem Schlusswort. Dass er dies auch tatsächlich getan habe, sei ein Fehler gewesen, den er bereue. Der 42-jährige Computertechniker M. hatte vor Gericht gestanden, in der Nacht zum 10. März 2001 in seinem Haus in Rotenburg-Wüstefeld dem 43-jährigen Diplomingenieur Bernd B. aus Berlin vor laufender Videokamera den Penis abgeschnitten, ihn erstochen, wie ein Schlachttier ausgenommen und später teilweise gegessen zu haben. Das Opfer habe dem nur wegen einer erkennbaren "krankhaften Persönlichkeitsstörung" zugestimmt, sagte Staatsanwalt Köhler. Dies sei M. auch bewusst, abBundesstraße 219. Beim Ü. Verteidiger: Dem Partner untergeordnet"Das alles überragende Tatmotiv war der eigene Wunsch, einen Menschen zu schlachten und zu verspeisen." B.s Todeswunsch habe M. dabei nur ausgenutzt, die Tat stehe "auf niedrigster sittlicher Stufe". Zudem habe M. ein Video von der Tat aufgenommen, um sich an den Aufnahmen sexuell zu erregen und zu befriedigen. Motive für den Mord seien die Befriedigung des Geschlechtstriebs und die Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der Störung der Totenruhe, gewesen. Dagegen sagte Verteidiger Harald Ermel, einen Mord mit Einwilligung des Opfers habe es in der deutschen Justizgeschichte noch nicht gegeben. M. habe nur volljährige Opfer gesucht, deren eigener Wunsch es gewesen sei, getötet, geschlachtet und gegessen zu werden. Dass dies bei B. der Fall gewesen sei, sei durch dessen E-Mails und durch das Tat-Video belegt. "M. wusste, er hat jemanden vor sich, der wirklich sterben wollte." In Berlin habe B. nur eine Bahnkarte für die einfache Fahrt gelöst und zudem alle Spuren insbesondere in seinem Computer gelöscht, um M. nicht zu schaden. M. habe auch bei anderen Kontakten stets seinen eigenen Wunsch nach Männerfleisch dem Willen der Partner untergeordnet. Die gesetzliche Höchststrafe für Tötung auf Verlangen liegt bei fünf Jahren Haft. "Kein Einzelfall"Das Essen von Menschenfleisch sei in Deutschland nicht strafbar, betonte Ermel. Dies und auch das Schlachten sei von B. gewollt gewesen. Daraus könne nicht eine Straftat wie die Störung der Totenruhe konstruiert werden. "Jeder kann frei über den Verbleib seines Körpers bestimmen", betonte der Anwalt. So könne man sich begraben, verbrennen oder von Studenten sezieren lassen. B. habe bestimmt, "geschlachtet und gegessen zu werden". M. habe so seinen Traum verwirklicht, jemanden "in sich aufzunehmen". Um sexuelle Befriedigung sei es dabei allenfalls am Rande gegangen. In seinem Schlusswort kündigte M. an, er werde seine Lebensgeschichte veröffentlichen, damit andere "ihre Probleme erkennen und sich behandeln lassen". Seine kannibalistischen Fantasien seien kein Einzelfall. "Die Zahl der Personen, die sich im Netz damit befassen, ist weit höher als geahnt. Es sind mehrere Tausend in Deutschland und mehrere Zehntausend in der ganzen Welt. Und bei vielen ist es sicher nicht bei der Fantasie geblieben", sagte M. Das Kasseler Landgericht will sein Urteil am kommenden Freitag verkünden.

NRW: Betrugsfälle mit Debitkarten fast verdoppelt

Mehrere hundert Einkäufe mit einer Karte möglichNRW: Betrugsfälle mit Debitkarten fast verdoppelt

Düsseldorf (rpo). Betrugsfälle mit EC- und anderen Debitkarten ohne Eingabe der Geheimzahl (PIN) haben sich in Nordrhein-Westfalen fast verdoppelt. Zum Teil konnten Kriminelle mehrere hundert Mal mit einer einzigen gestohlene Karte einkaufen.Wie Landesinnenminister Fritz Behrens (SPD) am Montag in Düsseldorf mitteilte, stellte die Polizei zwischen Rhein und Weser über 90 Prozent mehr Betrugsfälle im ersten Halbjahr 2003 gegenüber dem Vorjahreszeitraum fest. "Dieses Zahlungsverfahren muss sicherer werden", forderte Behrens. Er fügte hinzu: "Einzelhandel und Kreditwirtschaft müssen hier besser zusammenarbeiten, damit dem Missbrauch nicht Tür und Tor geöffnet wird." Der Minister plädierte vor diesem Hintergrund für eine zentrale Hotline des Einzelhandels. Hier könnten Kunden verlorene oder gestohlene Debitkarten direkt in den Kassensystemen der Unternehmen sperren. "Eine schnelle Kartensperrung vermeidet Straftaten und liegt im Interesse des Kunden, des Einzelhandels und der Polizei", betonte Behrens. Debitkarten, unter anderem die EC-Karte, belasten das zugehörige Konto im Gegensatz zu Kreditkarten sofort. Sie werden beim Einkauf häufig im Lastschriftverfahren eingesetzt, wobei keine Geheimnummer, sondern nur die Unterschrift des Kunden nötig ist. Geheimzahl bietet wesentlich mehr SicherheitDer Ausweis des Käufers wird oftmals nicht verlangt. "Diebe und Betrüger haben hier leichtes Spiel", warnte Behrens. Das alternative Online-Verfahren mit Eintippen der Geheimzahl biete wesentlich mehr Sicherheit. Es sei vielen Einzelhändlern jedoch zu teuer. Mit einer einzigen gestohlenen Karte können Kriminelle den Angaben zufolge zum Teil mehrere hundertmal unbehelligt einkaufen. Allein im ersten Halbjahr 2003 registrierte die Polizei so über 6300 Straftaten in NRW. Die Polizei ermittele in diesen Fällen in jedem einzelnen Geschäft, sichere Spuren und befrage Zeugen. Dies sei "ein vermeidbares Ärgernis", beklagte Behrens. "Diese Karteneinkäufe ohne PIN könnten besser gegen Missbrauch abgesichert werden." Bezahlt der Kunde mit seiner Debitkarte, so muss er in den meisten Fällen lediglich den Kassenbon unterschreiben. Das ist das Lastschriftverfahren offline. Dabei erlaubt der Kunde dem Verkäufer, den ausgedruckten Betrag von seinem Konto abzubuchen. Für die Kassiererin ist es jedoch oft nicht möglich, eine echte von einer gefälschten Unterschrift zu unterscheiden. Zudem erkennt das System gestohlene Karten ebenso wenig wie ein leeres Konto des Besitzers. Ist die Karte bei der ausgebenden Bank bereits als gestohlen gemeldet, bleibt der Verkäufer auf seinem Schaden sitzen.

Gelsenkirchen: Tote nach Schießerei in Moschee

59-Jähriger zum Motiv: Kränkung der EhreGelsenkirchen: Tote nach Schießerei in Moschee

Gelsenkirchen (rpo). Ein 59-jähriger Rentner hat am Montag kaltblütig zwei Männer in einer Gelsenkirchener Moschee erschossen. Der Mann gestand unmittelbar nach seiner Verhaftung. Seine Opfer hätten sich in ehrverletzender Weise über ihn und seine Ehefrau geäußert.Kurz danach ließ sich der Mann widerstandslos von Polizeibeamten in seiner nahe gelegenen Wohnung festnehmen. Wie Polizeisprecher Konrad Kordts in Gelsenkirchen mitteilte, soll der geständige Mann am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden. Der wenig später in seiner Wohnung festgenommene und geständige Täter sagte nach Polizeiangaben aus, er habe seine Opfer getötet, weil sie sich ehrverletzend über ihn und seine Ehefrau geäußert hätten. Der Türke, der früher im Bergbau tätig war, hatte die 48 und 58 Jahre alten Arbeiter aus unmittelbarer Nähe mit Kopfschüssen aus einer Pistole getötet. Der Rentner wurde von 14 Glaubensbrüdern, die sich wie die Opfer zum Morgengebet in der Moschee versammelt hatten, als Täter identifiziert. Er hatte zunächst ebenfalls an dem Gebet teilgenommen, war dann aber aufgestanden und hatte seine Opfer in den Kopf geschossen. Die zwei Opfer waren nach den Worten von Polizeisprecher Kordts auf der Stelle tot. Danach sei der mutmaßliche Täter nach Hause gegangen, habe sich dort der Polizei am Fenster seiner Wohnung gezeigt und sich mit erhobenen Armen ohne Widerstand festnehmen lassen. Der Mann soll am Dienstag dem Haftrichter vorgeführt werden, die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl wegen Mordes beantragt. Bei den beiden Opfern handelt es sich nach den Worten Kordts um zwei türkische Männer im Alter von 48 und 58 Jahren. Beide seien verheiratet gewesen, sagte der Polizeisprecher. Zum Zeitpunkt der tödlichen Schüsse waren etwa 20 weitere Betende in der Moschee im Stadtteil Hassel. Von den Verhören dieser Augenzeugen erhoffen sich die Ermittler nähere Erkenntnisse über den Tathergang. Auch die Obduktion der Opfer soll Erkenntnisse bringen, sagte Kordts. Nachdem die Polizei gegen acht Uhr den Anruf über die Schießerei erhalten hatte und an der Moschee ankam, erfuhren die Beamten von Augenzeugen, dass der Todesschütze die Moschee bereits verlassen habe. Wenig später konnte der Mann in seiner Wohnung festgenommen werden.

Lotto-Spielerin gewinnt über 20 Millionen Euro

Größter Einzelgewinn in der GeschichteLotto-Spielerin gewinnt über 20 Millionen Euro

Düsseldorf (rpo). Der größte Einzelgewinn in der Geschichte des deutschen Lottos geht nach Baden-Württemberg. Der Glückspilz hatte nicht nur die sechs richtigen Zahlen angekreuzt, sondern auch noch mit der 4 die richtige Superzahl auf seinem Spielschein. Dazu reichten nur 3,75 Euro Einsatz. Die Tipperin aus dem Enz-Kreis (Baden-Württemberg) räumte am Samstagabend den mit rund 20,2 Millionen Euro größten Einzelgewinn im deutschen Zahlenlotto ab. Die Glückliche kreuzte die sechs richtigen Zahlen 9/12/14/20/26/48 und mit der 4 die richtige Superzahl auf ihrem Spielschein an. Damit kassierte sie den 16,6 Millionen Euro schweren Jackpot. Da bundesweit kein weiterer Tipper sechs Richtige getippt hatte, geht auch das Geld der zweiten Gewinnklasse an die neue Multimillionärin, sagte eine Sprecherin der Brandenburg Lotto GmbH am Montag in Potsdam. Damit bekommt die Glückliche neben dem Jackpot zusätzlich noch rund 3,6 Millionen Euro für den Sechser. Um die Auszahlung ihres Gewinns muss sie sich nach Angaben der Lotto-Gesellschaft keine Sorgen machen. Da die Gewinnerin eine Lotto-Kundenkarte besitzt, werden ihr die Millionen automatisch auf ihr Konto überwiesen. Diese Spielweise habe den Vorteil, dass die Lottospieler nicht die Zahlen verfolgen müssen, da sie namentlich bekannt sind. Umsatz wird jetzt steigenSolch ein doppeltes Glück hatten im vergangenen Jahr schon fünf Lottospieler. Doch mit rund 20,2 Millionen übertrifft dieser Gewinn deutlich den bislang größten Einzelgewinn von 13,2 Millionen Euro, den sich erst im Dezember 2003 ein Tipper aus dem Saarland gesichert hatte. Bei Aussicht auf einen Riesengewinn steigt nach Angaben von Lottoexperten der Umsatz jedes Mal kräftig an. Für rund 90 Millionen Euro spielten die Bundesbürger beim Samstagslotto, sagte Lotto-Sprecherin Kristin Lehmann. Das seien 30 Prozent mehr Einnahmen als an normalen Wochenenden ohne Jackpot. Im Vergleich zur Vorwoche war der Umsatz um 15 Prozent gestiegen. Doch die Wahrscheinlichkeit für ein künftiges sorgenfreies Leben bleibt minimal. Die Chance auf den Jackpot-Gewinn liege bei 1:140 Millionen, sagte die Lotto-Sprecherin. Den bisher höchsten Jackpot in der Geschichte des deutschen Lottos hatte es im September 1994 gegeben. Damals schwoll er auf 42,3 Millionen Mark an, das entspricht rund 21,6 Millionen Euro.

Humor: So unterscheiden sich Frauen und Männer

Das "starke Geschlecht" lacht schlichterHumor: So unterscheiden sich Frauen und Männer

Hamburg (rpo). Männer lachen am lautesten über aggressive Witze und Sex-Jokes. Frauen mögen Scherze, bei denen Sprachwitz der Gag ist. Der Grund: Frauen sind sprachbegabter. Dass sich Mann und Frau in Sachen Humor deutlich voneinander unterscheiden, ist jetzt wissenschaftlich belegt, berichtet die Frauenzeitschrift "Woman". Der britische Psychologie-Professor Dr. Richard Wiseman ließ in seinem Lachlabor unzählige Witze bewerten und fand so die Lieblingsscherze von Frauen und Männern heraus - und die Unterschiede. Der wichtigste: Männer wollen sich durch ihre Art von Scherzen überlegen fühlen. Frauen dagegen schätzen Nuancen und schlaue Pointen statt derbe Kalauer. Ihr Humor diene selten dazu, andere mit Worten zu schlagen, so Wiseman weiter. "Jungshumor ist aggressiv", stellt auch die Freiburger Sprachwissenschaftlerin Professor Dr. Helga Kotthoff fest. Schon im Kindergarten würde durch Angriffe und Gegenangriffe mit Worten klar gemacht, wer der King ist. Kotthoff: "In Mädchencliquen ist die Frage der Rangfolge viel komplizierter, verborgener und wird nicht so offen ausgefochten. Der Humor ist feinsinniger, hintergründiger und nicht darauf angelegt, die Gegner schnell unterzubuttern." Amerikanische Humorforscher glauben übrigens, dass Frauen in Männergesellschaft Scherze und Späße immer öfter gezielt als Waffe einsetzen. Wie die Schauspielerin Sharon Stone auf der 75-Jahr-Feier des amerikanischen Nachrichtenmagazins "Time": "Da will jemand ein Gehirn kaufen und stellt fest, dass ein Frauengehirn viel billiger ist. Warum? Weil es schon gebraucht ist."