Alle Deutschland-Artikel vom 12. Januar 2004
Hessen: Toter Säugling in Altkleidersammlung gefunden

Sack mit Blutspuren fiel aufHessen: Toter Säugling in Altkleidersammlung gefunden

Korbach (rpo). Einen grausigen Fund haben Mitarbeiter des Deutschen Rotes Kreuzes (DRK) in Nordhessen gemacht: In einer Altkleidersammlung haben sie einen toten Säugling entdeckt. Eine Blutspur hatte zuvor ihr Aufmerksamkeit geweckt.Die Kleidungsstücke waren nach Angaben der Polizei am Morgen aus einem Altkleidercontainer in der Nähe des Amtsgerichtes der nordhessischen Stadt Bad Wildungen in die DRK-Station gebracht worden. Beim Umladen der Kleidungsstücke auf einen Lastwagen sei den Mitarbeitern ein Wertstoffsack mit Blutspuren aufgefallen. Beim genaueren Hinsehen stellten die Mitarbeiter laut Polizei fest, dass es sich um einen leblosen Säugling handelt, der in dem Gelben Sack verpackt war. Beamte der Kriminalpolizei nahmen die Ermittlungen auf. Es handele sich um einen männlichen Säugling, an dem sich noch ein Stück der Nabelschnur befinde, teilte die Polizei mit. Offenbar habe es sich um eine Neugeburt gehandelt. Eine Obduktion am Dienstag soll Aufschluss über Todesursache und Todeszeitpunkt bringen.

Beschwerde von Geiselgangster Rösner verworfen

Oberlandesgericht bestätigt Mindesthaft von 26 JahrenBeschwerde von Geiselgangster Rösner verworfen

Hamm/Gladbeck (rpo). Wie sein Komplize wollte Geiselgangster Hans-Jürgen Rösner eine Mindesthaftzeit von 24 Jahren. Für ihn waren jedoch 26 Jahre vorgesehen. Dagegen hat Rösner gut 15 Jahre nach dem blutigen Geiseldrama von Gladbeck Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt - vergeblich. Der zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe Verurteilte, gegen den auch Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist, hatte angestrebt, die gegen ihn festgesetzte Mindestverbüßungsdauer von 26 Jahren auf 24 Jahre herabzusetzen. Die am Montag bekanntgegebene Entscheidung des OLG war bereits im Dezember letzten Jahres getroffen worden. Rösner wollte laut Gericht erreichen, mit seinem damaligen Mittäter Dieter Degowski gleich behandelt zu werden. Dem Antrag folgte das OLG jedoch nicht. Zu Ungunsten des Verurteilten falle ins Gewicht, dass er nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern wegen acht weiterer vorsätzlicher Straftaten zu zeitigen Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt worden sei, erklärte der Erste Strafsenat. Auch könne nicht unbeachtet bleiben, dass er in der Vergangenheit bereits wegen schwerer Delikte in Erscheinung getreten sei und sich zur Zeit der Tatbegehung auf der Flucht aus dem Strafvollzug befunden habe. Die besonderen Einschränkungen, denen der Verurteilte im Strafvollzug unterliege, könnten bei der Bemessung der Mindestverbüßungsdauer nicht zu seinen Gunsten angeführt werden. Diese seien durch das eigene Verhalten des Beschwerdeführers im Vollzug veranlasst worden. Aus diesem Grund sei eine Verbüßungsdauer von 26 Jahren angemessen und erforderlich. 54 Stunden lang hatten die Geiselgangster seinerzeit Deutschland in Atem gehalten. Nach einem missglückten Banküberfall in Gladbeck nahmen sie erst zwei Bankangestellte und später auch noch mehr als 20 Insassen eines Bremer Linienbusses als Geiseln und zogen eine blutige Spur durch Nord- und Westdeutschland. Dabei gaben sie Interviews mit Waffen und Geiseln vor den Kameras. Und sie schreckten vor tödlicher Gewalt nicht zurück. Degowski erschoss auf der Autobahn-Raststätte Grundbergsee bei Bremen den 15-jährigen Emanuele de Georgi. Durch einen Schuss aus der Waffe von Rösner starb beim Zugriff der Polizei die Geisel Silke Bischoff - eine Reflexhandlung des selbst von einer Polizeikugel getroffen Rösner, wie das Gericht später urteilte. (Aktenzeichen: OLG Hamm 1 Ws (L) 21/03)

Hagen: Polizisten-Prozess endet mit Freispruch

Gericht sah die Vorwürfe des nicht für erwiesen anHagen: Polizisten-Prozess endet mit Freispruch

Hagen (rpo). Die Vorwürfe klangen schwerwiegend: Weil sie eine Kollegin gefesselt und an einen Kleiderhaken gehängt haben sollen, mussten sich fünf Polizeibeamte vor dem Amtsgericht in Hagen verantworten. Die Beamten konnten das Gericht jedoch als freie Männer verlassen.Denn das Amtsgericht hat am Montag die fünf Polizisten im Alter von 29 bis 38 Jahren von dem Vorwurf des Mobbings und der Misshandlung einer Kollegin freigesprochen. Das Gericht hatte auf Grund der Aussagen der 28-jährigen, angeblich gemobbten Polizistin erhebliche Zweifel an den Vorwürfen und deshalb den Freispruch verkündet, wie ein Gerichtssprecher sagte. So konnte sich die Zeugin und Nebenklägerin in der Verhandlung unter anderem nicht an den genauen Tattag erinnern. Zudem habe sie die angebliche Straftat, die sich in der Zeit zwischen November 1999 und Mai 2000 zugetragen haben soll, erst 2002 angezeigt, hieß es. Des weiteren soll die Frau nach der Tat noch mit zwei der Angeklagten in den Urlaub gefahren sein. In der Aussage konnte die Frau zudem nicht angeben, wie sich die einzelnen Angeklagten bei der Tat verhalten hatten. Die Beschuldigten selbst hatten die Vorwürfe am Montag bestritten. Nach Angaben der 28-jährigen Polizistin sollen die Kollegen sie auf dem Revier misshandelt und ihr die Arme mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt haben. Anschließend hätten sie ihr Opfer an einem Kleiderhaken aufgehängt - dort habe sich die Frau nur noch mit ihren Fußspitzen halten können. Deswegen waren drei Beamte wegen Körperverletzung im Amt und zwei weitere Polizisten wegen Beihilfe angeklagt worden. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet, die Beschuldigten wurden versetzt. Die Hagener Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer zeigte sich "erleichtert", dass sich die Vorwürfe gegen die Beamten nicht bewahrheitet hatten. "Ich weiß um die große psychische Belastung, die nun fast zwei Jahre auf den Bediensteten lag", erklärte sie. Die Disziplinarverfahren gegen die Beamten sollten nun so schnell wie möglich beendet und die Rückkehr an die alten Arbeitsplätze ermöglicht werden. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

Yogaschule engagiert Killer

Polizei verhindert Mord an Ex-FPÖ-PolitikerYogaschule engagiert Killer

München (rpo). Eine Yoga-Schule aus Österreich hat einen Killer engagiert, der einen Kufsteiner Rechtsanwalt und Ex-FPÖ-Politiker ermorden sollte. Die bayerische Polizei konnte die Tat verhindern. Nach Presseberichten aus Österreich richtete sich das Komplott gegen den ehemaligen dritten Nationalratspräsidenten Siegfried Dillersberger. Er soll in einem Rechtsstreit einen Mandanten gegen die Gruppe vertreten haben. Die bayerischen Fahnder waren bei Nachforschungen im Bereich der Waffen- und Rauschgiftkriminalität auf eine 37-jährige arbeitslose Sonderschullehrerin gestoßen, die einen Auftragskiller für die Tötung des Anwalts suchte. Die Ermittler setzten ihre österreichischen Kollegen von der geplanten Tat in Kenntnis, die Schutzmaßnahmen für den Mann ergriffen. Nach Behördenangaben ließ die aus Pforzheim stammende Frau über einen Vermittler dem in Frage kommenden Auftragskiller Lichtbilder und Informationen über die Lebensgewohnheiten des Opfers zukommen. Zudem überwies sie eine erste Rate von 5000 Euro für die Tat. Der Empfänger der Summe arbeitete jedoch mit der Polizei zusammen. Die Sonderschullehrerin gehörte neben zwei weiteren Komplizen, einem 42-jährigen Musikschullehrer und einer 40-jährigen Frau, zu einer sektenähnlichen Yoga-Schule, die bis Frühjahr 2003 ihren Hauptsitz in Österreich hatte. Die Gruppe fühlte sich den Angaben zufolge von Polizei und Justiz "ignoriert und im Stich gelassen" und gingen von einer gezielten Verfolgung durch die Sicherheitsbehörden aus. Als Kopf der "Verschwörung" machten die Lehrerin und ihre Komplizen den Anwalt verantwortlich und beschlossen dessen Tod. Am 4. Dezember wurde die Drahtzieherin des Mordkomplotts am Münchner Flughafen festgenommen. Auch bei dem Vermittler in der Nähe von Erlangen klickten die Handschellen. Darüber hinaus wurden die zwei Komplizen von der italienischen Polizei festgenommen. Die in Deutschland festgenommenen Personen befinden sich den Angaben zufolge seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Siebenjähriger nach Kampfhund-Attacke außer Lebengefahr

Von zwei Rottweilern angefallenSiebenjähriger nach Kampfhund-Attacke außer Lebengefahr

Würzburg (rpo). Der Siebenjährige, der am Sonntag von zwei Rottweilern angefallen wurde, ist mittlerweile außer Lebensgefahr. Das Kind aus dem bayerischen Höchberg (Kreis Würzburg) war zusammen mit seiner Mutter auf dem Heimweg von einem Spielplatz, als es von den Hunden gebissen wurde. Ein 33 Jahre alter Passant warf sich auf das Kind, um es vor weiteren Bissen zu schützen, während ein weiterer Mann mit einem Stock auf die Hunde einschlug. Der Junge konnte schließlich schwerstverletzt in ein Haus in der Nähe in Sicherheit gebracht werden. Die Hunde wurden von der Polizei erschossen. Nach Polizeiangaben hatte der Hundebesitzer die Rottweiler kurz zuvor in einen Zwinger an seinem Haus gebracht und war danach weggegangen. Die Polizei geht davon aus, dass der Zwinger nicht verschlossen war und es den Hunden gelang, die mit einer Klinke versehene Tür zu öffnen. Der Mann hatte keine Genehmigung zum Halten der Kampfhunde und muss sich nun unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Sex-Gangster in Sauna festgenommen

45-Jähriger belästigte MädchenSex-Gangster in Sauna festgenommen

Bochum (rpo). Ein 45-jähriger Mann nutzte offenbar einen Sauna-Besuch, um sich einem kleinen Mädchen sexuell zu nähern. Er wurde wegen versuchten Missbrauchs in einem Bochumer Freizeitbad festgenommen. Wie die Polizei mitteilte, hatte der Mann ein etwa sechs- bis achtjähriges Mädchen belästigt und dem Kind über den Oberschenkel gestreichelt. Das Mädchen flüchtete vor dem Oberhausener. Zeugen hatten den Vorfall dem Bademeister gemeldet, der die Polizei informierte. Der Mann konnte noch im Saunabereich gestellt werden. Laut der Polizei soll der Beschuldigte während seines Badbesuchs mehrere Mädchen intensiv beobachtet haben. Die Identität des belästigten Kindes war zunächst nicht bekannt.

Fall Carolin: Weder wochenlange Misshandlungen noch Verschleppung

Beamte bereiten Auslieferung vorFall Carolin: Weder wochenlange Misshandlungen noch Verschleppung

Krumbach (rpo). Der Obduktionsbericht der dreijährigen Carolin aus Weißenhorn spricht eine andere Sprache als ihre Mutter. Demnach wurde das Kind nicht über längere Zeit misshandelt. Die Polin Zaneta B. hatte ihren Lebensgefährten der wochenlangen Gewalttätigkeiten beschuldigt. Außerdem wurde die Mutter wohl auch nicht verschleppt.Zaneta B. ist offenbar doch freiwillig mit ihrem Partner nach Italien geflohen. Die angebliche Behauptung der festgenommenen 24-Jährigen, sie sei von ihrem Freund verschleppt worden, treffe nicht zu, erklärte die Krumbacher Polizei am Montag unter Verweis auf eine Zeugenaussage. Für die angebliche wochenlange Misshandlung der Dreijährigen durch den Freund der Mutter gibt es laut Polizei ebenfalls keine Anhaltspunkte. Am späten Nachmittag wollten drei Polizisten der Sonderkommission "Klinik" in die italienische Hafenstadt Brindisi fliegen, um dort die Polin und ihren türkischen Freund zu verhören und die Auslieferung vorzubereiten. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hofft auf eine Auslieferung noch in dieser Woche. Zaneta C. und Mehmet A. waren am Freitag auf der Flucht in Italien geschnappt worden. Wie die Polizei weiter mitteilte, sagte ein Zeuge, der die beiden Tatverdächtigen in seinem Auto nach Trient gebracht hatte, die 24-Jährige sei freiwillig mit ihrem Freund mitgefahren. Der Zeuge gab an, die Polin am Bahnhof in Trient abgesetzt zu haben.Kein Beweis für wochenlanges MaryriumFür das angeblich wochenlange Martyrium, von dem Medien unter Verweis auf die Aussagen der Mutter berichtet hatten, gibt es laut Polizei keine Anhaltspunkte. Der Krumbacher Behördensprecher Armin Mayer sagte unter Verweis auf den Obduktionsbericht, die schweren Verletzungen seien dem Kind kurz vor seinem Tod zugefügt worden. Spuren früherer Misshandlungen seien nicht festgestellt worden. Zaneta C. hatte laut Medienberichten nach ihrer Verhaftung am Freitag angegeben, ihr Freund habe das Mädchen wochenlang schwer misshandelt. Mehmet A. habe öfters Zigaretten auf Carolins Körper ausgedrückt und ihre Fingernägel mit einem Feuerzeug verbrannt. Der Mann, mit dem sie erst seit kurzem zusammen lebt, habe sie heiraten wollen, aber das Kind nicht akzeptiert. Er habe Carolin als "Bastard" bezeichnet. Berichten zufolge beschuldigt die Polin ihren Freund, Carolin am 5. Januar in der gemeinsamen Wohnung in Weißenhorn bei Neu-Ulm mit dem Kopf so oft gegen die Wand geschlagen zu haben, bis sie bewusstlos liegen blieb. Gemeinsam hätten sie das schwer verletzte Mädchen zum Krankenhaus in Weißenhorn gebracht. Dort war das sterbende Kind in einer Damentoilette entdeckt worden.Geständnis liegt noch nicht vorDas Geständnis der 24-Jährigen liegt den deutschen Ermittlern bisher nicht vor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Geplant sei, die beiden Beschuldigten in Kürze im Beisein deutscher Polizisten erneut zu vernehmen und zu der Tat zu befragen. Ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen sei an die Staatsanwaltschaft in Lecce gestellt. Die nach Brindisi entsandten Polizisten sollen zudem klären, ob die Beschuldigten mit einer baldigen Auslieferung einverstanden sind, heißt es in der Mitteilung weiter. Dann komme eine einfache Auslieferung in Betracht. Die Staatsanwaltschaft stellte den Angaben zufolge die für eine Auslieferung nötigen Unterlagen zusammen und will sie am (morgigen) Dienstag an die Behörden in Italien weiter leiten. Wann und wo die vor einer Woche gestorbene Carolin beerdigt werden soll, steht noch nicht fest. Wie der Weißenhorner Bürgermeister Heinz Berchtenbreiter sagte, soll voraussichtlich die Mutter dazu befragt werden. Darüber hinaus lebten noch die Großmutter und eine Tante des Mädchens im Kreis Dillingen.

Streitobjekt Mann: Frauen prügelten sich

Randale in Münsteraner KneipeStreitobjekt Mann: Frauen prügelten sich

Münster (rpo). Ein und derselbe Mann hatte es ihnen angetan: Als die Ex in einer Münsteraner Kneipe auf ihre Nachfolgerin traf, reichten Worte nicht mehr aus: Die beiden Rivalinnen gingen direkt aufeinander los. Dabei kam es zunächst zu einem lautstarken Streit, in den sich auch die anwesenden Freundinnen der beiden Gegnerinnen einmischten, teilte die Polizei mit. In dem Gemenge gingen schließlich alle Beteiligten aufeinander los. Dabei fiel die "Ehemalige" in eine Glasscheibe und zog sich mehrere Schnittverletzungen zu. Die "Nachfolgerin" und ihre Freundinnen machten sich daraufhin aus dem Staub. Die Ermittlungen dauern an.

Kannibalen-Opfer soll Geld für Abbeißen seines Penis' geboten haben

Unterschiedliche Schilderungen vor Kasseler LandgerichtKannibalen-Opfer soll Geld für Abbeißen seines Penis' geboten haben

Kassel (rpo). Das Opfer des Kannibalen von Rotenburg soll einem Zeugen und ehemaligen Sexualpartner bis zu 5000 Mark angeboten haben, damit dieser ihm den Penis abbeiße. Zuvor hatte der Ex-Lebensgefährte des getöteten Ingenieurs ausgesagt, dass das Opfer nie einen Todeswunsch geäußert habe. Der 42-jährige Armin M. hatte vor Gericht in allen Einzelheiten gestanden, in der Nacht zum 10. März 2001 den 43-jährigen Diplomingenieur B. aus Berlin erstochen, danach wie ein Schlachttier ausgenommen und sein Fleisch später teilweise gegessen zu haben. Zuvor hatte M. dem Berliner den Penis abgeschnitten, um diesen gemeinsam zu essen. Nach Darstellung des Angeklagten geschah alles auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers. Dessen Liebhaber berichtete nun von entsprechenden "Beichtfantasien" des Arztsohns. Dagegen sagte B.s langjähriger Lebensgefährte, B. habe ihm gegenüber nie masochistische sexuelle Wünsche geäußert. Der heute 27-Jährige beschrieb seinen ehemaligen Freund als ruhigen und netten Menschen. Für das Jahr 2001 hätten beide zusammen Urlaubspläne geschmiedet. Eine frühere Freundin sagte, B. sei "der harmonische, häusliche Typ". Beide sagten aus, sie könnten sich die grausige Tat nicht erklären. Ein früherer Schulfreund des Angeklagten beschrieb auch M. als "ruhigen Typ". Häufig habe er die Rolle des Helfenden eingenommen. Seine Mutter habe ihn "Minchen" genannt, was sich von Althochdeutsch "Dienender" ableite. Sie sei eine "beherrschende Frau" gewesen, die mit M. im "Befehlston" gesprochen habe. Schon zur Schulzeit habe M. homosexuelle Videos besessen. Erst nach der Tat, im Jahr 2002, habe er aber das Thema Kannibalismus erwähnt. Dabei sei er erschrocken gewesen, wie "todernst und kalt" M. darüber gesprochen habe, sagte der Schulfreund. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.