Abgrenzung zu Totschlag sei nicht schlüssig Anwaltverein fordert Abschaffung des Mord-Paragrafen

Berlin · Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins sollte "Mord" aus dem deutschen Strafrecht verschwinden.

Der derzeit gültige Mord-Paragraf stamme noch aus der Zeit des Dritten Reichs und sei von nationalsozialistischen Vorstellungen geprägt, sagte der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Stefan König, am Dienstag in Berlin. Die bisherige Rechtsprechung sei deshalb sehr uneinheitlich, widersprüchlich und in manchen Fällen ungerecht ausgefallen.

Der DAV kritisiert vor allem, dass nach geltendem Recht Mord zwangsläufig mit lebenslanger Haft zu bestrafen ist. Die bisherige Abgrenzung zu Totschlag, auf den lediglich eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft steht, sei nicht schlüssig.

Stattdessen fordert der DAV einen einheitlichen Tötungs-Paragrafen. Wer einen Menschen umbringt, sollte dann zwischen fünf Jahren und lebenslänglich hinter Gitter wandern. Richtern stünde damit ein breiterer Strafrahmen zur Verfügung. Zudem würden wohl weniger Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt werden, sagte König.

Die derzeitige Rechtslage geht auf das Jahr 1941 - also auf die Nazis - zurück. Der einzige Unterschied ist der, dass Mord nicht mehr mit der Todesstrafe bestraft wird.

(dpa)
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