"Weltuntergangs-Partys" Anwalt mahnt Dutzende Wirte ab

Das Ende des Maya-Kalenders am 21. Dezember hätte ein guter Tag sein können für die Veranstalter der unzähligen "Weltuntergangs-Partys". Doch ein Gastronom aus Bayern hat das Wort "Weltuntergang" beim Patentamt schützen lassen. Und nun fordert er Schadenersatz.

 Ein Maya-Tempel in Mexiko. Laut eines antiken Kalenders sollte am 21. Dezember die Welt untergehen. Dazu kam es nicht, gefeiert wurde dennoch. Doch jetzt gibt es Ärger.

Ein Maya-Tempel in Mexiko. Laut eines antiken Kalenders sollte am 21. Dezember die Welt untergehen. Dazu kam es nicht, gefeiert wurde dennoch. Doch jetzt gibt es Ärger.

Foto: dpa, Mauricio Marat

Eigentlich war Peter Knura höchst zufrieden mit der Weltuntergangsparty in seinem "Graf Balderich", einer Diskothek in Mönchengladbach. 300 Gäste feierten bei Charthits und Cocktails bis in die Morgenstunden. "Klasse Stimmung, volles Haus", sagt Knura. Seit drei Tagen aber, seit der 46-Jährige das Anwaltsschreiben aus einer Kanzlei in bester Lage Münchens geöffnet hat, herrscht Katerstimmung.

1000 Euro Schadenersatz

1000 Euro Schadenersatz soll er zahlen, plus knapp 850 Euro Gerichtskosten, weil er die Wortmarke "Weltuntergang" widerrechtlich benutzt habe. "Ich dachte, das Partythema könnte ich genauso verwenden wie Silvester oder Fasching", sagt Knura, der seit 25 Jahren Mottopartys veranstaltet. "Das ist doch eine unverschämte Abzocke."

Offenbar will jemand an denen verdienen, die am "Weltuntergang" verdient haben. Dieser Jemand ist in diesem Fall Philip-Nicholas Blank, Gastronom aus Hof und nach eigenen Angaben Veranstalter mehrerer Weltuntergangs-Partys. Den einzig echten, wenn es nach ihm geht. Denn um Geldmacherei gehe es ihm nicht, sagt er. Vielmehr ums Prinzip. "Der Name "Weltuntergang" ist für meine Partys geschützt, wie "Coca Cola" für das Getränk", sagt er. Dass andere mit seinem Label Geld verdienen wollten, sei dreist.

"Weltuntergang" als Wortmarke

Tatsächlich hat Blank "Weltuntergang" schon im März vergangenen Jahres laut Deutschem Patentamt in München für den Gastronomiebereich als Wortmarke schützen lassen. Wie viele Partyveranstalter er bislang in Deutschland über seinen Anwalt zur Kasse gebeten hat, will Blank nicht sagen. Allein in Brandenburg haben sich zwei Diskothekenbetreiber empört an die Öffentlichkeit gewandt, Peter Knura will von 15 weiteren in Nordrhein-Westfalen gehört haben.

Wenn die beklagten Partyveranstalter nicht zahlen, muss ein Gericht klären, ob sie sich vorher über den Markenschutz hätten informieren müssen, sagt Christian Menzel, Münchner Anwalt für Markenrecht. Außerdem müsse ein Gericht dann klären, inwiefern Markeninhaber Blank durch all die anderen "Weltuntergangs"-Partys Schaden genommen hat.

Peter Knura selbst will sich erst einmal von seinem Anwalt beraten lassen. "Aber ich glaube nicht, dass ich zahle. Und wenn die Welt untergeht."

(dpa/csi/jco)
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