Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Anwälte von mutmaßlicher IS-Terroristin fordern kurze Haftstrafe

München/Lohne · Im Prozess gegen die IS-Rückkehrerin und mutmaßliche Terroristin Jennifer W. hat die Verteidigung eine maximal zweijährige Haftstrafe gefordert. Die 30-Jährige dürfe lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.

 Die Angeklagte Jennifer W. hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaal einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht.

Die Angeklagte Jennifer W. hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaal einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Das sagte ihre Anwältin Seda Basay-Yildiz am Freitag vor dem Oberlandesgericht München. Die Angeklagte habe aber nicht, wie von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Tod eines fünfjährigen Mädchens 2015 im Irak zu verantworten, das als Sklavin gehalten wurde.

In ihrem Plädoyer stellte die Verteidigerin die Glaubwürdigkeit der wichtigsten Zeugin in Frage, der Mutter des verstorbenen Kindes. Die Bundesanwaltschaft habe diese gezielt zulasten der Angeklagten ausgelegt und Widersprüche ignoriert. „Aussagen werden passend gemacht“, warf Basay-Yildiz der Behörde vor. An das Gericht gewandt sagte sie: „Bestrafen Sie die Angeklagte nicht für die Taten des Islamischen Staats.“

Jennifer W. steht seit April 2019 vor Gericht. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen war nach eigener Aussage im Jahr 2014 in den Irak gereist, um dort aus ideologischer Überzeugung einen Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu heiraten. Der Anklage zufolge kaufte das Paar eine Frau, die der vom IS systematisch verfolgten Religionsgemeinschaft der Jesiden angehörte, und deren Tochter als Sklavinnen.

Im Sommer 2015 soll Jennifer W. in Falludscha zugesehen haben, wie das kleine Mädchen ungeschützt in praller Sonne unter anderem an einer Atemlähmung verstarb, nachdem ihr Ehemann es angebunden hatte. Laut Anklage war die Fünfjährige krank und hatte ins Bett gemacht. Draußen bei 45 Grad an ein Fenster gefesselt zu werden, sei die Strafe dafür gewesen. W. habe nichts unternommen. Mitte September hatte die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

(zim/dpa)
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