Junge Frau hatte geklagt Anonymer Samenspender muss Namen preisgeben

Düsseldorf · Eine junge Frau ist die Tochter eines anonymen Samenspenders. Sie will jetzt wissen, wer ihr leiblicher Vater ist. Die Samenbank möchte den Spendernamen nicht herausgeben. Das Oberlandesgericht in Hamm hat nun entschieden, dass der Spender seinen Namen preisgeben muss.

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Foto: dpa, Jan-Peter Kasper

Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm (OLG) das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete am Mittwoch die entsprechende Entscheidung.

Sarah P. ist 22 Jahre alt. Für die Plettenbergerin aus dem Sauerland ist der heutige Tag einer der wichtigsten Tage in ihrem Leben. Der Betreiber der Essener Samenbank hatte ihr bisher die Information verweigert.

Das Oberlandesgericht Hamm verkündete am Mittwoch, dass der Betreiber den Namen des genetischen Vaters preisgeben muss. Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben für viele tausend Kinder, die anonym gezeugt worden sind. Der Hammer Rechtsspruch könnte zu einem Präzedenzfall werden, der viele Klagen nach sich ziehen könnte und weitere Fragen aufwirft.

So bewertet es auch der Verein Spenderkinder auf seiner Internetseite: "Mit einem stattgebenden Urteil hoffen wir, dass durch die Öffentlichkeitswirkung Spenderkinder einfacher ihre Auskunftsansprüche gegen die Ärzte realisieren können und die Politik der Reproduktionsmedizin strengere Vorgaben zur Beantwortung der Auskunftsansprüche, der Aufbewahrung der Daten und der Zahl der durch einen Spender gezeugten Kinder macht."

Gemeinsam mit dem Verein Spenderkinder kämpft Sarah P. nun auf juristischem Weg für das Recht, den biologischen Vater kennenzulernen. Das sind die wichtigsten Fragen:

Wie ist die Rechtslage? Bereits 1989 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Aber: Aus diesem Urteil wurde bis heute keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet. Das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz allerdings eine Neuerung. Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen 30 Jahre aufbewahrt werden.

"Ziel dieser Regelung war allerdings nicht, den Kindern Zugang zu den Spenderdaten zu ermöglichen, sondern bei Infektionserkrankungen den Weg zur Infektionsquelle zurückverfolgen zu können", erläutert der Reproduktionsmediziner Andreas Hammel aus Erlangen. Unterlagen zur Samenspende sind medizinische Unterlagen und konnten bis 2007 nach 10 Jahren vernichtet werden, seit 2007 müssen sie 30 Jahre aufbewahrt werden.

Für was genau kämpft Sarah P.? Die junge Frau und der Verein Spenderkinder mit weiteren Betroffenen kämpft um das Recht, nicht weiter bevormundet zu werden. "Bei einer anonymen Samenspende willigen alle Betroffenen ein. Nur das Kind selbst weiß nicht was los ist. Gegen diese Bevormundung wehren wir uns", sagte eine betroffene Frau aus Essen.

Warum beschäftigen sich die Gerichte jetzt mit dem Thema? Viele anonym gezeugten Kinder haben jetzt das Erwachsenenalter erreicht und können sich jetzt erst juristisch mit ihrer Frage beschäftigen. Oft erfahren sie von ihrem Schicksal, wenn zum Beispiel bei einer Schwangerschaft beim Blick in den Mutterpass ihre Blutgruppen nicht mit denen ihrer Eltern übereinstimmen.

Wieviele Betroffene gibt es in Deutschland? Hier gibt es nur Schätzungen. Das Essener Novum Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der jetzt beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke leitet, geht von rund 100.000 Kindern anonymer Samenspender aus.

Wieviele von ihnen wissen, dass sie einen anderen biologischen Vater haben? Der Verein Spenderkinder geht von fünf bis zehn Prozent aus, andere Experten halten diese Zahl für zu hoch.

(rpo/dpa/nbe/csr/das)
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