Der Versklavung mit Todesfolge beschuldigt Anklage fordert lebenslange Haft für mutmaßliche IS-Terroristin

München/Lohne · Eine junge Frau aus Niedersachsen soll im Irak tatenlos zugesehen haben, wie ein kleines Mädchen angekettet starb. Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe - doch die Verteidigung hält eine andere Version für denkbar.

Die Angeklagte Jennifer W. hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaal einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht. Rechts spricht ihr Anwalt Ali Aydin mit ihr.

Die Angeklagte Jennifer W. hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaal einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht. Rechts spricht ihr Anwalt Ali Aydin mit ihr.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Im Prozess gegen die IS-Rückkehrerin und mutmaßliche Terroristin Jennifer W. hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. W. habe durch Untätigkeit den Tod eines fünfjährigen Mädchens zu verantworten, sagte Oberstaatsanwältin Claudia Gorf am Montag vor dem Oberlandesgericht München. Sie sei unter anderem der Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen schuldig.

W. steht seit April 2019 vor Gericht. Die junge Frau aus Lohne in Niedersachsen war nach eigener Aussage im Jahr 2014 in den Irak gereist, um dort aus ideologischer Überzeugung einen Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu heiraten. Der Anklage zufolge kaufte das Paar eine Frau, die der vom IS systematisch verfolgten Religionsgemeinschaft der Jesiden angehörte, und deren Tochter als Sklavin. Mutter und Kind waren immer wieder Schlägen, Demütigungen und Bedrohungen ausgesetzt, wie die Mutter während einer elf Tage langen Aussage im Prozess angegeben hatte.

Im Sommer 2015 soll W. im irakischen Falludscha zugesehen haben, wie das kleine Mädchen ungeschützt in praller Sonne starb, nachdem ihr Ehemann es angebunden hatte. Laut Anklage war die Fünfjährige krank und hatte ins Bett gemacht. Draußen bei 45 Grad an ein Fenster gefesselt zu werden, sei die Strafe dafür gewesen. W. habe nichts unternommen, obwohl sie im Gegensatz zu den Sklaven keine Misshandlungen durch ihren Mann habe fürchten müssen.

Die Mutter des Mädchens leide bis heute nicht nur unter dem Verlust ihrer Tochter, sondern auch unter Schmerzen und habe eine „tiefgreifende Verletzung der Seele“ davongetragen. „An der Verantwortlichkeit für den Tod der Tochter kann kein Zweifel verbleiben“, sagte Oberstaatsanwältin Gorf. Die Bundesanwaltschaft sieht es zudem als erwiesen an, dass die Angeklagte für die religiöse Sittenpolizei des IS tätig war und bewaffnet in Parks patrouilliert hatte. Durch ihr Handeln habe sie den Vernichtungsfeldzug des IS gegen die Jesiden gefördert.

Jennifer W. hatte in dem seit rund zweieinhalb Jahren laufenden Verfahren lange geschwiegen - bis sie sich im März dieses Jahres zu den Vorwürfen äußerte. Sie gab an, dass sie dem Mädchen habe helfen wollen. Wegen ihres Mannes habe sie sich jedoch nicht getraut. Lediglich die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung räumte sie ein. W.s Angaben seien jedoch nicht glaubwürdig und wiesen viele „logische Brüche“ auf, sagte Gorf.

Die Verteidiger der Angeklagten hatten zuvor gefordert, weitere Zeugen zu hören und Beweise zu erheben. Anwältin Seda Basay-Yildiz warf dem Gericht vor, es habe die Aussage von W. ignoriert, laut der ein Angehöriger der Familie des Ehemanns das leidende, aber noch lebende Kind in ein Krankenhaus gebracht habe. Diese Version werde durch die Angaben der Mutter des Mädchens gestützt. Zudem argumentierte sie, dass der Tod der Fünfjährigen einem Bericht des Krankenhauses von Falludscha zufolge auch durch eine Infektion mit Typhus oder Salmonellen zu erklären sei. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Eine junge Frau aus Niedersachsen soll im Irak tatenlos zugesehen haben, wie ein kleines Mädchen angekettet starb. Die Bundesanwaltschaft fordert die Höchststrafe - doch die Verteidigung hält eine andere Version für denkbar.

(ala/dpa)
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