Prozess um Tod des Asylbewerbers Jalloh Angeklagter Polizist bricht sein Schweigen

Magdeburg (RPO). Der wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh angeklagte Polizist hat am Freitag vor dem Magdeburger Landgericht überraschend sein Schweigen gebrochen. Jalloh war 2005 durch ein Feuer in seiner Zelle gestorben.

Oury Jalloh: Tod in der Ausnüchterungszelle
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In einer persönlichen Erklärung schilderte der 50-Jährige, der damals als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für die Abläufe im Dessauer Polizeirevier trug, den tragischen Verlauf des Unglücks. Der Mann sagte, dass ihm der Vorfall leid tue, fremdenfeindliche oder rassistische Motive wies er ausdrücklich zurück.

Der Angeklagte gab an, zunächst aus der Sprechanlage "Rufe und rasselnde Geräusche" gehört zu haben. Weil er ein Telefonat führte, habe er den Lautsprecher herunter gedreht. Eine Kollegin habe die Anlage aber wieder aufgedreht. Kurz darauf sei der Feuermelder angesprungen. Dann habe er das Signal abgedreht und die Schlüssel geholt. Wenige Augenblicke später sei die Anlage erneut angesprungen. Ob er den Ton erneut ausgedreht habe, wisse er nicht mehr, sagte der Mann vor Gericht.

Beim Öffnen der Tür der Gewahrsamszelle sei ihm dichter Rauch entgegen gekommen. Daraufhin habe er einen Feuerlöscher von einem Kollegen aus einem Streifenwagen geholt. Wegen des Rauches habe er jedoch das Feuer nicht löschen können und die Feuerwehr gerufen. "Erst später ist mir bewusst geworden, dass Jalloh bei dem Unglück gestorben ist." Dass es in der Zelle zu einem Brand gekommen war, habe er bis zum Öffnen der Zellentür nicht gewusst. "Unterschwellig habe ich an eine Fehlfunktion des Rauchmelders gedacht."

Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in der Zelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Er war zuvor in Gewahrsam genommen worden, weil er in betrunkenem Zustand mehrere Frauen belästigt haben soll. Jalloh soll die Matratze, auf der er an Händen und Füßen gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben. Der Polizist soll nicht schnell genug auf das Signal eines Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert haben.

Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte am 8. Dezember 2008 den Angeklagten freigesprochen. Gegen dieses Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Im Januar 2010 hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Freispruch für den Dienstgruppenleiter auf. Es sah Lücken in der Beweiswürdigung.

(apd/jre)
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