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Psychiatrisches Gutachten Angeklagter im Halle-Prozess voll schuldfähig

Magdeburg · Das Attentat von Halle schockte Deutschland und die Welt. Jetzt liegt das mit Spannung erwartete Gutachten vor, das die psychische Gesundheit des Angeklagten einstuft.

 Das Landgericht Magdeburg, in dem der Prozess gegen den Attentäter von Halle stattfindet.

Das Landgericht Magdeburg, in dem der Prozess gegen den Attentäter von Halle stattfindet.

Foto: AFP/RONNY HARTMANN

Das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten im Halle-Prozess bescheinigt dem Angeklagten eine volle Schuldfähigkeit. „Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aus psychiatrischer Sicht ist nicht anzunehmen“, sagte der eingesetzte forensische Psychiater am Dienstag vor Gericht. Zwar diagnostizierte er dem Angeklagten eine schwere komplexe Persönlichkeitsstörung sowie Anzeichen für Paranoia und Autismus. Die Steuerungsfähigkeit und das Unrechtsbewusstsein des Mannes seien aber nicht beeinträchtigt, resümierte der Gutachter. Beide Punkte sind entscheidend für die Beurteilung der Schuldfähigkeit.

Der Gutachter schilderte den Angeklagten Stephan B. als Einzelgänger, der kaum gewöhnlichen Kontakt zu anderen Menschen habe. Er habe Schwierigkeiten, sich in sein soziales Umfeld einzugliedern. In seinem Weltbild hätten sich "ausländerfeindliche Überzeugungen und paranoide Verschwörungstheorien mit Antisemitismus verbunden", sagte der Psychiater. Wann das geschehen sei, sei offen. Eine Plattform dafür habe er im Internet gefunden.

Anders als Täter, die im Wahn handeln, habe der Angeklagte seine Tat minutiös geplant und sei in der Lage gewesen, mit dem Anschlag auf einen ihm günstig scheinenden Anlass zu warten. Dazu seien Täter, die im Wahn handeln, nicht in der Lage. Einsicht oder gar Bedauern habe der Angeklagte nicht gezeigt, sagte der Psychiater, der den Angeklagten etwa zwölf Stunden während seiner Untersuchungshaft gesprochen und untersucht hatte. Deshalb sei mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Mann vergleichbare Taten wieder verüben würde, falls es ihm möglich wäre. Auf dieser Grundlage könnte das Gericht im Falle eines Schuldspruchs eine Sicherheitsverwahrung nach der Freiheitsstrafe verhängen.

Das Verfahren um den Anschlag läuft seit Juli. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Massaker anzurichten. Nachdem er nicht in das Gotteshaus gelangte, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss. Der 28 Jahre alte Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg, findet aus Sicherheits- und Platzgründen aber in Magdeburg statt. Ab Mitte November könnten die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Nebenklägern und Verteidigung gehalten werden. Bislang sind mögliche Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant.

(june/AFP/dpa)
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