Mordfall Corinna Angeklagter: "Das ist sie. Die nehme ich mit"

Leipzig (RPO). Als Lutz Peter S. am 28. Juli vergangenen Jahres die neunjährige Corinna vor dem Supermarkt in Eilenburg stehen sah, hat es in seinem Kopf "geknallt". "Das ist sie. Die nehme ich mit", habe er gedacht, gab der 39-Jährige wenige Tage später in der polizeilichen Vernehmung zu Protokoll. Einer Polizistin vertraute er an, das Mädchen an diesem Tag vergewaltigt und getötet zu haben.

Am Freitag begann vor dem Landgericht Leipzig der Mordprozess gegen den vorbestraften Mann aus Eilenburg. Diesmal schwieg er zu den Vorwürfen. Dennoch kamen in den Zeugenvernehmungen erschütternde Details der Tat ans Licht.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, die als aufgeschlossen beschriebene Corinna unter einem Vorwand in seinen Garten gelockt, sie in einem alten Bauwagen missbraucht und ermordet zu haben. Anschließend hat er laut Anklage die Leiche des Kindes in einen Müllsack gesteckt und in einen nahe gelegenen Seitenarm der Mulde geworfen.

Qualmwolken führten zu Fahndungserfolg

Die Kleidung und die Puppe des Kindes verbrannte er in seinem Garten. Die verräterischen Qualmwolken, die dabei in den frühen Morgenstunden aufstiegen und die nasse Kleidung, die seinen Angehörigen auffiel, sowie Zeugen, die ihn am Tattag mit Corinna gesehen hatten, führten schließlich zu einem schnellen Fahndungserfolg der Ermittler.

Das Gericht befragte am Freitag zwei Polizeibeamte, die den Angeklagten kurz nach seiner Festnahme vernommen hatten. Damals hatte der 39-Jährige ein Geständnis abgelegt, das jedoch umstritten ist, weil er zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert war. Weit über zwei Promille Alkohol hatte der Mann im Blut, als er einer Polizistin von seiner Tat berichtete. Anfangs habe Lutz Peter S. angespannt gewirkt, sagte die Beamtin. Nachdem er ihr von seinen sexuellen Fantasien mit Kindern und der Tat berichtet habe, sei er wesentlich "gelöster" gewesen.

Der Angeklagte, der nach eigener Angabe alkoholkrank ist, habe sich trotz seines hohen Promillewertes klar artikuliert und im Laufe der nächtlichen Vernehmung keine Entzugserscheinungen gezeigt, sagte die Polizistin. Genau das dürfte ein Knackpunkt des Prozesses werden, da der Verteidiger an der Verwertbarkeit des unter Alkoholeinfluss abgelegten Geständnisses zweifelt. Der Staatsanwalt sagte jedoch in der Anklageverlesung, dass Lutz Peter S. seine Handlung steuern konnte und schuldfähig war.

"Seine Halsschlagader fing an zu pulsieren"

Die Polizistin berichtete weiter, der Mann habe sich zunächst nicht zur Tat äußern wollen. Als er jedoch mit Zeugenaussagen konfrontiert wurde, die zu seiner Verhaftung führten, "fing seine Halsschlagader an zu pulsieren". Dann habe er nur ihr allein von dem Verbrechen erzählt.

Demnach konnte er schnell zu dem Kind Kontakt knüpfen und es auf das Gartengrundstück locken. Als sich Corinna dort den sexuellen Handlungen widersetzte, habe er ihr einen Schlag auf das Brustbein versetzt und sich an ihr vergangen. Dabei habe er dem leblosen Mädchen schwere Schnittverletzungen im Genitalbereich zugefügt. Später soll er sein Opfer erstickt haben, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, um den sexuellen Missbrauch zu verschleiern. Die Polizistin hat damals das Geständnis wortwörtlich mitgeschrieben. "Ich konnte gar nicht anders als sie zu töten. Ich war in einer Zwickmühle", habe er zu Protokoll gegeben.

Der arbeitslose Mann war am 1. August 2009 festgenommen worden und sitzt seitdem in Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge vor. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 31. März erwartet.

(DDP/nbe)
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