Supermarktleiter angeklagt Vierjähriger stirbt durch Stromschlag an Kasse

Hamburg · Mit bitteren Vorwürfen hat der Prozess um den Tod eines Kindes an einer Supermarktkasse begonnen. In dem Prozess geht es um den vierjährigen Jonathan, der am 1. Juni 2016 durch einen Stromschlag starb.

 Vor dem Hamburger Amtsgericht liegen Blumen, ein Kreuz und eine Kerze (Archiv).

Vor dem Hamburger Amtsgericht liegen Blumen, ein Kreuz und eine Kerze (Archiv).

Foto: dpa/Axel Heimken

Mit bitteren Vorwürfen hat der Prozess um den Tod eines Kindes an einer Supermarktkasse begonnen. In dem Prozess geht es um den vierjährigen Jonathan, der am 1. Juni 2016 starb - einen Tag, nachdem er laut Anklage beim Einkaufen mit seinem Vater in Hamburg einen Stromschlag erlitt.

Angeklagt sind die Betreiber des Marktes. Dem 44 Jahre alte Mann und seiner 48 Jahre alten Schwester wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Sie sollen die Stromleitung für einen LED-Trafo entweder selbst unsachgemäß verlegt haben oder einen Dritten mit der Arbeit beauftragt haben. Dadurch sei Strom in ein Metallgeländer an der Kasse geflossen, das der Junge berührt habe. Auch ein Laie hätte erkennen können, dass die Arbeit dilettantisch ausgeführt worden sei, sagte der Staatsanwalt.

Der Vater berichtete als Zeuge, an der Kasse habe der Vierjährige plötzlich mit einer Hand am Geländer gehangen, den Kopf auf den Arm gelegt. Ein Fuß sei im Gitter des Einkaufswagens verklemmt gewesen. Er selbst habe das Geländer angefasst und einen Stromschlag gespürt. Nur mit Kraft habe er seine Hand von dem Metall lösen können.

Bei der anschaulichen Schilderung des Unfalls - der Vater imitierte die letzten Atemversuche seines Sohnes - schluchzten mehrere Angehörige unter den Zuhörern laut auf.

Die Verteidigung hatte zuvor angedeutet, dass sie Freisprüche für ihre Mandanten anstrebt. Die Marktbetreiber könnten den Schmerz der Eltern nachempfinden. Leider seien ihre Versuche, ihr Mitgefühl kurz nach dem Unfall auszudrücken und ihr Wunsch, an der Trauerfeier teilzunehmen, gescheitert. Sie seien sogar bedroht worden.

Der Anwalt der Eltern als Nebenklagevertreter wies diese Anschuldigung zurück, sprach von „bösartigen Unterstellungen“. Tatsächlich hätten Zeugen über soziale Netzwerke „Druck bekommen“ hätten. Der Prozess soll am Donnerstag mit der Anhörung eines technischen Sachverständigen fortgesetzt werden. Das Urteil könnte das Gericht am 20. November verkünden.

(özi/dpa)
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