Nach dreijähriger Verhandlung Alle Angeklagten im Pascal-Prozess freigesprochen

Saarbrücken (RPO). Im Fall des vor sechs Jahren spurlos verschwundenen fünfjährigen Pascal sind die Angeklagten weitgehend freigesprochen worden. Das Saarbrücker Landgericht befand die verbliebenen zwölf Angeklagten am Freitag weder des Mordes noch des Kindesmissbrauchs für schuldig.

 Die ehemalige "Tosa"-Klause in Saarbrücken galt als Treffpunkt eines Kinderschänderrings.

Die ehemalige "Tosa"-Klause in Saarbrücken galt als Treffpunkt eines Kinderschänderrings.

Foto: AP, AP

Lediglich die Hauptangeklagte Christa W., die Wirtin der berüchtigten "Tosa"-Klause, wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie mit Betäubungsmitteln gehandelt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor überzeugt gezeigt, dass Pascal vor sechs Jahren von Kinderschändern in der "Tosa-Klause" sexuell missbraucht und dabei mit einem Kissen erstickt wurde. Sie forderte Verurteilungen wegen Mordes - auch durch Unterlassen - in Tateinheit mit sexuellem Kindesmissbrauch. Die Verteidiger hielten die Vorwürfe dagegen für nicht bewiesen und hatten Freisprüche beantragt.

Vier Angeklagte hatten in dem Prozess Geständnisse abgelegt beziehungsweise andere belastet, ihre Aussagen aber zurückgezogen und erklärt, die Ermittler hätten sie unter Druck gesetzt und mit suggestiven Fragen zu falschen Angaben gebracht. Mit dreijähriger Dauer ging damit am Freitag eines der aufwendigsten Gerichtsverfahren der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende. In fast 150 Verhandlungstagen waren nahezu 300 Zeugen vernommen worden.

Pascal verschwand am 30. September 2001 mit seinem Fahrrad in Saarbrücken-Burbach. Er soll mit Süßigkeiten in die nahe gelegene "Tosa-Klause" gelockt und von vier Männern vergewaltigt worden sein. Einer der Täter soll gemeinsam mit der Wirtin der Aushilfe Andrea M. befohlen haben, das schreiende Kind mit einem Kissen ruhig zu stellen. Andrea M. hatte die Tötung zunächst gestanden, später aber ihre Aussage widerrufen. Für sie hatte Oberstaatsanwalt Josef Pattar eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten gefordert und eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.

Andrea M. und Dieter S. sollen die Leiche des Kindes in einen blauen Müllsack gelegt und gemeinsam mit der Wirtin zu einer Kiesgrube im nahe gelegenen Forbach (Frankreich) gebracht haben. Sie wurde bei den Suchaktionen nicht gefunden.

Unmittelbar vor dem Urteil im sogenannten Pascal-Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht hatte der zuständige Ermittler das Vorgehen der Polizei bei den Vernehmungen der Beschuldigten verteidigt.

(afp)
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