Schuldunfähig durch Volltrunkenheit Empörung nach mildem Urteil gegen Todesfahrer

Würzburg · Ein für Kritiker zu mildes Urteil gegen einen alkoholisierten Unfallfahrer hat im Netz eine Welle der Empörung ausgelöst. Am Mittwoch wurde ein 21-jähriger Angeklagter verurteilt.

 Ein Richter im Gerichtssaal das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Ein Richter im Gerichtssaal das Strafgesetzbuch (StGB) in der Hand.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Amtsgericht Würzburg sprach den jungen Mann schuldig und verurteilte ihn wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem weiteren Jahr Führerscheinentzug. Er hatte laut Gericht im April 2017 nach einem Weinfest im unterfränkischen Untereisenheim mit fast drei Promille Alkohol im Blut eine junge Frau totgefahren.

Die 20-Jährige war zu Fuß auf dem Nachhauseweg von dem damals 18 Jahre alten Fahranfänger auf einer Ortsstraße mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und laut Anklage durch den Aufprall 13 Meter weit in ein Feld geschleudert worden. Als Vermächtnis und im Andenken an die Tochter und Schwester startete ihre Familie eine Aktion gegen Alkohol. Sie gestalteten Aufkleber mit einem Pfeil und dem Namen der Verunglückten und der Aufschrift „Gegen Alkohol am Steuer“.

In Hunderten Postings in sozialen Netzwerken kritisierten Internet-User das Urteil scharf. Eine schrieb: „Ich finde es schlimm. Da wird gesoffen, dann ans Steuer gesetzt. Und wenn was passiert, heißt es unzurechnungsfähig.“

Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung gefordert. „Wir warten die Urteilsbegründung ab. Unter Umständen werden wir ein neues Gutachten zur Schuldunfähigkeit des Angeklagten fordern“, sagte Staatsanwalt Thorsten Seebach am Donnerstag auf Anfrage. Geprüft werde noch, ob auch gegen die Urteile für die drei mitangeklagten Mitfahrer des Todesfahrers Berufung eingelegt werde. Sie waren wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 Euro verurteilt worden. Ohne für die Schwerverletzte Hilfe zu holen, hatten sie sich in der Unfallnacht zu Hause schlafen gelegt.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten im Prozess wegen dessen Volltrunkenheit als schuldunfähig eingestuft. Daher könne er nicht für die Tötung belangt werden, es bleibe nur die fahrlässige Volltrunkenheit, begründete das Gericht das Urteil.

(cbo/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort