Medienbericht Streit über Lehrverpflichtung - Uni schließt Virologen Kekulé vorerst aus

Halle · Die Universität Halle will offenbar prüfen, ob Alexander Kekulé ausreichend Seminare angeboten hat. Der Virologe sieht den Schritt als Retourkutsche für Beschwerden über die Ausstattung seines Fachbereichs.

 Der Virologe Alexander Kekulé.

Der Virologe Alexander Kekulé.

Foto: obs/Stephan Flad

 Der bekannte Virologe Alexander Kekulé darf einem Medienbericht zufolge vorerst nicht mehr an der Universität Halle arbeiten. Der Rektor der Martin-Luther-Universität, Christian Tietje, hat eine „vorläufige Dienstenthebung" für Kekulé ausgesprochen, der einen Lehrstuhl an der Hochschule hat, wie die "Mitteldeutsche Zeitung" (MZ) am Dienstag berichtete. Die Information geht demnach aus einem internen Schreiben an Mitarbeiter hervor, das der Zeitung vorliegt.

Die Gründe, die zur vorläufigen Dienstenthebung Kekulés geführt haben, würden in dem Brief nicht genannt. Nach MZ-Informationen geht es in einem Disziplinarverfahren unter anderem um die Unterrichtsverpflichtung, die jeder Professor und somit auch Kekulé zu erfüllen hat. Gegenstand einer Prüfung ist demnach unter anderem die Frage, in welchem Umfang Kekulé Lehrangebote gemacht hat und ob diese auch alle so stattfanden.

Laut Kekulé ging es dabei unter anderem um ein Praktikum im vergangenen Jahr, das er unter Verstoß gegen die Corona-Auflagen hätte stattfinden lassen sollen. Die Uni wollte sich am Dienstag zu dem Vorgang gegenüber der Zeitung nicht äußern. „Wir kommentieren prinzipiell keine Personalangelegenheiten", sagte eine Sprecherin.

Kekulé sprach im Interview mit der MZ von einem „politischen Verfahren". Seit Jahren beschwere er sich über die mangelnde Ausstattung seines Lehrstuhls, die Uni habe Zusagen nicht erfüllt. Beim Thema Lehrverpflichtungen gehe es lediglich um ein Formular, das er möglicherweise nicht richtig ausgefüllt habe. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte Kekulé, er habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und werde rechtlich gegen die vorläufige Dienstenthebung vorgehen.

Kekulé hatte als einer der ersten Wissenschaftler in Deutschland vor den Gefahren des Coronavirus gewarnt. Er ist neben Christian Drosten und Hendrik Streeck einer der bekanntesten Virologen, die sich zu Corona-Fragen äußern. Er tritt regelmäßig in Talkshows auf und beantwortet im Radio mehrfach in der Woche Fragen zu Corona.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann laut Beamtenrecht ab Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen werden. Damit ist es dem Beamten vorläufig untersagt, seine Dienstgeschäfte weiterzuführen. Laut Bundesinnenministerium ist die Maßnahme vor allem für solche Fälle vorgesehen, in denen damit zu rechnen ist, „dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ausgesprochen werden wird“.

(peng/AFP)
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