Nach Bus-Unfall auf A9 Dobrindt will Strafen für Rettungsgassen-Muffel verzehnfachen

Berlin · Notärzte und Feuerwehr beklagen sich regelmäßig darüber, dass Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Auch nach dem Bus-Unfall auf der A9 sollen die Rettungskräfte dadurch wichtige Zeit verloren haben. Bundesverkehrsminister Dobrindt will das Problem mit höheren Strafen lösen.

Notärzte und Feuerwehr beklagen sich regelmäßig darüber, dass Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Auch nach dem Bus-Unfall auf der A9 sollen die Rettungskräfte dadurch wichtige Zeit verloren haben. Bundesverkehrsminister Dobrindt will das Problem mit höheren Strafen lösen.

Wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden, droht ihnen bisher eine Geldbuße von 20 Euro. Das ist Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zu wenig. Er will das Behindern von Rettungskräften schärfer ahnden. "Wir werden die geplante Erhöhung der Bußgelder noch einmal deutlich verschärfen", sagte Dobrindt der "Bild"-Zeitung, die als erste über den Plan berichtete.

Wenn es nach Dobrindt geht, müssen Rettungsgassen-Blockierer künftig mindestens mit einer Geldbuße von 200 Euro und zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg rechnen. Die Strafe kann aber auch höher ausfallen, je nach Schwere der Folgen, die das Behindern der Rettungskräfte nach sich gezogen hat, wie das Verkehrsministerium erklärt:

  • Wird keine Rettungsgasse gebildet und dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert, sollen 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig werden.
  • Kommt es zu einer Gefährdung zum Beispiel von Einsatzkräften oder Verletzten, soll dies 280 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot kosten.
  • Die maximale Sanktion von 320 Euro plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot soll etwa fällig werden, wenn Fahrer ausscheren, einem Einsatzwagen in der Rettungsgasse hinterherfahren und dabei Sachschäden anrichten.

Anlass von Dobrindts Ankündigung ist das schwere Bus-Unglück auf der A9. Aber schon vorher hatte der CSU-Politiker höhere Geldbußen zur Abschreckung geplant — ursprünglich je nach Schwere von mindestens 55 Euro bis 115 Euro. So sieht es eine Verordnung vor, die an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats steht. Der Innenausschuss der Länderkammer hat sich dafür ausgesprochen, mindestens 105 Euro und maximal 165 Euro anzudrohen.

(wer/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort