Deutschland Aktuell fast 5600 vermisste Menschen

Wiesbaden (RPO). Tausende Familien verbringen das kommende Weihnachtsfest in großer Sorge um Angehörige: In Deutschland sind derzeit 5571 Menschen als vermisst gemeldet. Darunter sind 563 Kinder unter 13 Jahren.

Achtjährige aus Paderborn vermisst
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Wie das Bundeskriminalamt auf Anfrage der Nachrichtenagentur DAPD mitteilte, ist ein Drittel der Vermissten (1872) unter 18 Jahren alt. Zum Stichtag 1. Oktober 2009 wurde allein nach 563 Kindern unter 13 Jahren gesucht. Knapp ein Viertel aller Fälle (1309) betrifft Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Davon sind 607 männlich und 702 weiblich. Zwei von drei Vermissten sind dagegen im Erwachsenenalter - insgesamt sind es 3699, davon 2625 Männer und 1074 Frauen.

In diesen Zahlen sind nach Angaben des BKA sowohl Fälle enthalten, die sich binnen weniger Tage erledigen können, als auch Fahndungen über einen Zeitraum von vielen Jahren. Eine Personenfahndung bleibt bis zu 30 Jahre bestehen. Nach Erfahrungen der Ermittler erledigt sich etwa die Hälfte der Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche. Innerhalb eines Monats steigt diese Quote gar auf mehr als 80 Prozent.

Für Fahndung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein

Wird eine Person von Angehörigen als vermisst gemeldet, leitet die Polizei erst eine Fahndung ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Denn Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer Kräfte sind, können ihren Aufenthaltsort frei wählen und müssen ihn ihren Angehörigen auch nicht mitteilen. Die Polizei hat nicht die Aufgabe, eine Ermittlung des Aufenthaltsortes vorzunehmen, wenn keine Gefahr für Leib und Leben vorliegt. Diese Gefahr ist daher eine der Voraussetzungen für eine Personenfahndung. Darüber hinaus muss der Betroffene seinen "gewohnten Lebenskreis" verlassen haben, und sein derzeitiger Aufenthaltsort muss unbekannt sein.

Sind diese Kriterien bei Erwachsenen erfüllt, geht es bei der Fahnung zunächst um die Ermittlung des Aufenthaltsortes. Glückt sie, wird der Betroffene gefragt, ob er einverstanden ist, dass die Angehörigen den Ort erfahren. Ist er wohlauf, wurde er nicht Opfer einer Straftat und hat er selbst keine strafbare Handlung begangen, ist der Fall für die Polizei damit erledigt.

Sonderfall Minderjährige

Anders sieht es bei Minderjährigen aus, da sie ihren Aufenthaltsort nicht ohne Einschränkungen selbst bestimmen dürfen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib und Leben ausgegangen, und sie gelten für die Polizei nach Angaben des BKA schon als vermisst, wenn sie bereits ihre gewohnte Umgebung verlassen haben und ihr Aufenthaltsort unbekannt ist.

Ist das Leben eines Vermissten augenscheinlich akut bedroht - etwa bei vermissten Kindern -, leitet die Polizei zum Teil großangelegte Suchmaßnahmen ein, bei denen neben Hundertschaften auch Hubschrauber, Suchhunde und Wärmebildkameras zum Einsatz kommen können.

Die Personalien vermisster Personen werden im sogenannten Informationssystem der Polizei ("INPOL") erfasst und so zur Fahndung ausgeschrieben. Auf diese Daten können alle Polizeidienststellen in Deutschland zugreifen und bei einer Personenkontrolle feststellen, ob jemand als vermisst gilt. Bei Fällen in Deutschland ist die jeweilige Polizei vor Ort zuständig. Wird ein Deutscher im Ausland vermisst, liegt die Federführung beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Zusammen mit den Fahndungsersuchen aus dem Ausland liegt die Zahl der Vermisstenfälle nach DAPD-Informationen derzeit bei rund 8.600.

(AP/felt)
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