Urteil in Hamburg Acht Jahre Haft für Angelinas Mörder

Hamburg (rpo). Zu einer Haftstrafe von acht Jahren ist der Mörder der siebenjährigen Angelina in Hamburg verurteilt worden. Neben der Jugendstrafe verfügte das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Zur Tatzeit war Mann erst 17 Jahre alt.

Die Verhandlung wurde aus Gründen des Jugendschutzes hinter verschlossenen Türen geführt. Nur die Mutter der Opfers durfte am Prozess teilnehmen. Der Angeklagte musste sich wegen Mordes, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs verantworten. Er hatte Angelina am 13. Oktober 2004 kurz nach 18.00 Uhr zufällig am Fahrstuhl des Mehrfamilienhauses getroffen, in dem er damals bei seiner Mutter lebte. Das Kind kannte ihn und vertraute ihm, wie die Kammer betonte. Dies habe der Angeklagte ausgenutzt, als er das Mädchen in den Keller lockte, wo er die Siebenjährige dann vergewaltigte und anschließend aus Angst vor Entdeckung erdrosselte.

Danach versuchte der 17-Jährige, die Spuren zu beseitigen, indem er die Leiche des Kindes in einen Umzugskarton legte und diesen auf den Balkon der Wohnung seiner Mutter schaffte. Zur Vertuschung beteiligte er sich später an einer groß angelegten Suchaktion, nachdem Angelinas Mutter ihre Tochter als vermisst gemeldet hatte. Dabei verwickelte sich der 17-Jährige jedoch in auffällige Widersprüche. Bei einer Wohnungsdurchsuchung entdeckten Beamte dann das tote Kind auf dem Balkon.

Als mildernd erkannte das Gericht bei seinem Urteil, dass ein psychiatrisches Gutachten dem Angeklagten zur Tatzeit eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung, des so genannten Borderline-Syndroms, bescheinigte. Außerdem sei er "nach kurzem anfänglichem Leugnen" bereits bei der Vernehmung am Tag nach der Tat und im Prozess weitgehend geständig gewesen.

(afp)
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