Gerichtsurteil Abtreibungsgegner dürfen Schwangere nicht ansprechen

Mannheim/Freiburg · Abtreibungsgegner dürfen schwangere Frauen einem Urteil zufolge nicht gezielt in der Nähe einer Beratungsstelle ansprechen.

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Foto: NGZ

Eine solche Kontaktaufnahme verletze das Persönlichkeitsrecht der Frauen, entschied Baden-Württembergs Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es gab mit der Entscheidung der Stadt Freiburg Recht, die die "Gehsteigberatung" der Abtreibungsgegner untersagt hatte.

Gegen dieses Verbot hatte der Verein von Abtreibungsgegnern zunächst vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erfolglos geklagt, nun unterlag er auch in der nächsten Instanz. Die Revision ließ der VGH nicht zu, wogegen der Verein aber Beschwerde einlegen könnte.

Den Angaben zufolge hatten Mitglieder des Vereins in der Nähe einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gezielt schwangere Frauen angesprochen und ihnen unaufgefordert Broschüren überreicht. Der VGH befand, in der Frühphase einer Schwangerschaft seien die meisten Frauen in einer besonderen seelischen Lage. In dieser Situation hätten sie Anspruch auf einen starken Schutz ihrer allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Gerade in dieser Lebensphase hätten sie ein Recht darauf, von fremden Personen, die sie auf der Straße ansprächen, in Ruhe gelassen zu werden.

Aktenzeichen: Az: 1 S 36/12

(dpa)
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