Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Abschiebung islamistischer Gefährder ist verfassungskonform

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht billigt die Abschiebung sogenannter Gefährder, denen ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut wird. Eine entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz sei verfassungskonform, heißt es in der Entscheidung.

 Abgelehnte Asylbewerber werden gemeinsam ausgeflogen.

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Foto: dpa
(beaw/dpa)
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