Polizei fahndet nach Unfallverursacher Einjährige überlebt tödlichen Unfall der Eltern nahe Wiesbaden

Wiesbaden · Nach einem schweren Unfall mit zwei Toten auf der A3 nahe Wiesbaden fahndet die Polizei weiter nach dem möglichen Verursacher.

 Rettungskräfte am Unfallort nahe Wiesbaden.

Rettungskräfte am Unfallort nahe Wiesbaden.

Foto: dpa, brx sab

Es gebe dazu noch keine Ergebnisse, sagte ein Sprecher der Autobahnpolizei am Dienstag. Auf der Autobahn waren am Montagnachmittag ein 32 Jahre alter Mann und eine 28 Jahre alte Frau ums Leben gekommen, die einjährige Tochter des Paares wurde leicht verletzt. Zwei weitere Autofahrer (28 und 32 Jahre) liegen mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Unfallflucht.

Nach den Aussagen eines Autofahrers war der Unfall um kurz vor 15 Uhr von einem bisher Unbekannten verursacht worden, der bei starkem Regen in der Nähe des Wiesbadener Kreuzes von der linken auf die mittlere Fahrspur wechselte - ohne auf den Verkehr zu achten. Dadurch hätten drei Autos abbremsen müssen, zwei prallten aufeinander.

Ob es sich tatsächlich um Fahrerflucht handele, sei aber nicht gesichert, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Wiesbaden. Bisher habe nur ein Autofahrer davon berichtet, weitere Aussagen in diese Richtung gebe es noch nicht. Die Polizei sucht deshalb dringend nach Zeugen.

Klar sei laut Polizei bislang nur, dass ein 32-Jähriger mit seinem Wagen ins Schleudern geriet und schließlich auf der Straße stehenblieb. Das Auto mit der dreiköpfigen Familie habe zwar noch bremsen können, doch trotz Warnblinkanlage prallte ein anderes Fahrzeug darauf. Die Fahrer des ersten und des letzten Wagens wurden schwer verletzt, das Paar starb noch an der Unfallstelle.

Von der Fahrerflucht habe der 32-jährige Fahrer des ersten Wagens berichtet. Das Auto habe ihn geschnitten, deshalb habe er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Die Polizei gehe von Unfallflucht aus, ermittele aber auch in andere Richtungen, sagte der Sprecher. "Es wäre gut, wenn noch ein Zeuge dies bestätigen könnte."

Fakten zur Unfallflucht

Unfallflucht im Straßenverkehr ist in Deutschland eine Straftat. Nach Paragraf 142 des Strafgesetzbuches wird sie mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet. Der Gesetzgeber verbietet unter anderem, sich vor einer "angemessenen" Wartezeit vom Unfallort zu entfernen, ohne Auskunft über sich selbst und den Unfallhergang gegeben zu haben. Verlässt man nach Ablauf der Wartefrist den Unfallort, muss man "unverzüglich" die Feststellung der eigenen Personalien ermöglichen.

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu Tausenden Fällen. Im Jahr 2014 begingen laut Statistischem Bundesamt 26.509 von 483.681 an schweren Unfällen beteiligten Autofahrern Unfallflucht. Das ist in etwa jeder 18. - bei Unfällen mit Personenschäden entfernte sich immerhin noch jeder 21. Autofahrer unerlaubt. In 47 Fällen fuhren Beteiligte sogar nach tödlichen Unfällen davon.

(felt/dpa)
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