Schlag gegen Kinderpornografie 9000 Ermittlungsverfahren eingeleitet

Stuttgart (RPO). Über 500 Computer, mehr als 43.000 Datenträger und annähernd 800 Festplatten beschlagnahmt: Das ist die Bilanz des LKA Baden-Württemberg im neuesten Kampf gegen die Kinderpornografie.

Schlag gegen Kinderpornografie: 9000 Ermittlungsverfahren eingeleitet
Foto: ddp, ddp

Den deutschen Fahndern ist damit ein Schlag mit weltweiter Auswirkung gelungen. Das Landeskriminalamt hob eine entsprechende Tauschbörse aus, was bundesweite Durchsuchungen nach sich zog, wie das LKA am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Dabei wurden allein in Deutschland über 500 Computer, mehr als 43.000 Datenträger und annähernd 800 Festplatten beschlagnahmt. Auch im Ausland gab es Festnahmen, weltweit wurden mehr als 9000 Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Den Angaben zufolge beobachteten die Fahnder die Verbreitung von Filmen über diese Plattform bereits seit Mitte 2008. Dazu sei eine neuartige Software eingesetzt worden. Das von den Ermittlern in Niedersachsen entwickelte Computerprogramm ermögliche eine Überwachung rund um die Uhr.

Innerhalb von vier Monaten wurden damit mehr als 1.000 Internetanschlüsse allein aus Deutschland festgestellt, über die kinderpornografische Darstellungen verbreitet wurden. Die Auswertung sei noch nicht abgeschlossen. In einem Fall sei der sexuelle Missbrauch von Kleinkindern in Deutschland beendet werden.

Rund 8.000 Anzeigen leiteten die Internetfahnder des LKA über das Bundeskriminalamt an 91 Nationen weiter. Unter anderem wurden die Behörden in Brasilien, Kanada, Moldawien, Neuseeland, Österreich, in der Schweiz und den USA informiert. Nach ersten Rückmeldungen aus dem Ausland haben Ermittlungen dort zur Feststellung und Festnahme weiterer Täter geführt, wie die Behörde mitteilte.

Ermittlungen mit Vorratsdatenspeicherung

Das Landeskriminalamt setzte bei den Ermittlungen auch auf die von Datenschützern heftig kritisierte Vorratsdatenspeicherung. Seit dem 1. Januar 2008 sind die Provider zur Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten verpflichtet. Aufgrund einer gesetzlich festgelegten Übergangszeit erfolgte die Speicherung im Wesentlichen erst zum 1. Januar dieses Jahres. Deshalb konnten in diesem Ermittlungsverfahren 377 weitere Anschlussinhaber nicht ermittelt werden, da einige Provider die Verbindungsdaten sofort nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht hatten, wie das Landeskriminalamt weiter berichtete.

Am Freitag unterzeichnet Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in Berlin Verträge mit fünf der acht großen deutsche Internetanbieter. Diese verpflichten sich damit, den Zugang zu Kinderpornoseiten zu sperren. Geplant ist, dass das Bundeskriminalamt den Internetanbietern tagesaktuelle Sperrlisten liefert. Wer die auf dem Index stehenden Seiten aufruft, dem wird künftig ein Stoppschild angezeigt.

(AP)
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