Gerichtsentscheid in Hessen 65-jähriger Lehrer muss nicht in Ruhestand

Frankfurt/Main · Das Land Hessen muss einen Lehrer weiter beschäftigen, der nicht in den Ruhestand gehen will.

Es dürfe niemand wegen seines Lebensalters diskriminiert werden, teilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Donnerstag zur Begründung seines Beschlusses mit (Az. 9 L 2184/13.F).

Beamte gehen laut Gesetz im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand.
Laut Gericht ist das im Prinzip rechtens, wenn damit Ziele wie etwa eine ausgewogene Altersstruktur erreicht werden sollen. Das Land Hessen als Arbeitgeber habe dies in dem konkreten Fall aber nicht bewiesen.

"Es liegt auch nicht auf der Hand, dass für jede Berufsgruppe eine allgemeine Altersgrenze die einzige Möglichkeit ist, dem Ziel einer Arbeitsteilung zwischen den Generationen gerecht zu werden", erklärte das Verwaltungsgericht.

In dem vorliegenden Fall hatte ein 65-jähriger Studienrat beantragt, erst im nächsten Sommer in den Ruhestand gehen zu dürfen.
Das Kultusministerium hatte das abgelehnt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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