Ermittlungsverfahren 60 Prozent werden eingestellt
Wiesbaden (RPO). Rund 62 Prozent der 4,1 Millionen Ermittlungsverfahren in Deutschland sind im Jahre 2009 von den Staatsanwaltschaften eingestellt worden.

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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden weiter mitteilte, ist die Quote damit im Vergleich zu 2000 mit 60 Prozent leicht gestiegen.
Ein Drittel der Verfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, 24 Prozent aus sogenannten Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere fünf Prozent mit Auflagen wie einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten.
Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht.
"Die Quote der eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten", erläuterten die Statistiker. Von großer Bedeutung sei außerdem die Aufklärungsarbeit der Polizei.