Ex-Häftlinge in JVA Rheinbach 5500 Euro Entschädigung für zu enge Zelle

Bonn (RPO). Das Land Nordrhein-Westfalen muss zwei ehemaligenHäftlingen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach wegen zubeengter Verhältnisse in der Zelle eine Entschädigung zahlen. Dasentschied das Bonner Landgericht nach Angaben eines Sprechers amMontag. Einer der Männer erhalte rund 5500 Euro, der andere rund 1200Euro.

Die Gefängnis-Hotels
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Die beiden ehemaligen Häftlinge hatten dagegen geklagt, über einenlangen Zeitraum zu zweit in einer lediglich 7,6 Quadratmeter großenEinzelzelle untergebracht gewesen zu sein. Die Toilette in der Zellesei durch eine Schamwand abgeteilt, aber nicht abgetrennt gewesen.Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde sowie dasallgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Richter sprachen den Männerneine Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag zu.

Die Klage eines dritten Mannes wies das Gericht nach Angaben desSprechers ab. Zwar sei auch er in einer zu kleinen Zellemenschenunwürdig untergebracht gewesen. Allerdings habe er sich imGegensatz zu den beiden anderen ehemaligen Häftlingen nicht gegen dieArt der Unterbringung gewehrt.

(DDP)
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