Entschädigungs-Zahlungen seit 2007 470.000 Euro für Opfer rechter Gewalt

Berlin (RPO). Opfer rechtsextremer Gewalt sind in den zurückliegenden drei Jahren mit fast einer halben Million Euro entschädigt worden. Das Bundesamt für Justiz habe von 2007 bis zum Oktober 2010 insgesamt 472.805 Euro an Personen gezahlt, die von Rechtsextremisten geschlagen oder auf andere Weise attackiert worden seien.

Dies berichtet der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Demnach zahlte das Bundesamt im Jahr 2007 insgesamt 78.200 Euro sogenannte Härteleistungen an Opfer rechter Gewalt. Im Jahr 2008 waren es 105.450 Euro, im Jahr 2009 sogar 234.210 Euro und in diesem Jahr, bis zum Oktober, 54.945 Euro.

Höchster Einzelbetrag bei 75.000 Euro

Den höchsten Einzelbetrag erhielt den Angaben zufolge mit 75.000 Euro ein Opfer, das seit einem Angriff gelähmt ist. Eine Person, die ein Schädeltrauma und eine schwere Augenverletzung erlitten hat, habe 20.000 Euro bekommen. Das Kind einer Mutter, die von einem Rechtsextremisten getötet wurde, erhielt demnach 15.000 Euro.

Das Bundesamt habe auch kleine Summen ausgezahlt, wenn die Angriffe der Neonazis weniger gravierend gewesen seien, hieß es. So hätten Opfer von Angriffen, die beleidigt und nur leicht verletzt wurden, zwischen 100 und 200 Euro erhalten. Einen Teil des Geldes konnte der Staat dem Bericht zufolge durch "Geltendmachen von Regressen gegenüber den Tätern" wieder hereinholen. Von 2007 bis Oktober 2010 hätten rechtsextreme Kriminelle, teilweise freiwillig, 204.672 Euro entrichtet.

Die meisten Anträge in Brandenburg

In der Antwort der Bundesregierung fänden sich auch Angaben zu den Anträgen auf Entschädigung von Opfern der Neonazi-Gewalt. Bislang seien 1261 Anträge gestellt worden, in 875 Fällen (bis Ende 2009) sei Geld gezahlt worden. Die meisten Anträge wurden den Angaben zufolge bislang in Brandenburg gestellt (313).

Opfer linker Gewalt, die eine Härteleistung beantragt haben, gibt es dem Bericht zufolge bislang nicht. Obwohl seit Januar 2010 der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Opfer extremistischer Attacken insgesamt erweitert worden sei, lägen bisher keine Anträge vor, hieß es.

(apd/jre)
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