Ärztin scheitert mit Revision Verurteilung von Hänel nach Abtreibungsparagraf rechtskräftig

Frankfurt/M. · Im Rechtsstreit um den Verstoß gegen das Werbeverbot für Abtreibungen ist die Gießener Ärztin Kristina Hänel mit ihrer Revision gegen das Urteil des Gießener Landgerichts gescheitert. Jetzt will sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

 Die Gießener Ärztin Kristina Hänel im Gerichtssaal (Archivbild).

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel im Gerichtssaal (Archivbild).

Foto: dpa/Silas Stein

Wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main dem Evangelischer Pressedienst (epd) am Dienstag mitteilte, hat das Gericht die Revision per Beschluss vom 22. Dezember verworfen. Das Urteil des Gießener Landgerichts von Dezember 2019 wegen eines Verstoßes gegen den Strafrechtsparagrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte auf Twitter an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die Ärztin teilte zudem auf Twitter mit, dass sie nun gezwungen sei ihre Informationen von der Internetseite zu nehmen. Hänel hatte auf der Internetseite ihrer Praxis über die medizinischen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert. Der Rechtsstreit darüber hatte bereits vor mehreren Jahren begonnen.

Im Dezember 2019 hatte das Landgericht Gießen Hänel zum zweiten Mal wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche schuldig gesprochen. Damit hatte das Gericht Hänels Berufung gegen ein Urteil aus dem Jahr 2017 abgelehnt. Damals war sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie gegen den Strafrechtsparagrafen 219a verstoßen hatte. Das Landgericht hatte die Geldstrafe jedoch im Vergleich zum Urteil aus dem Jahr 2017 herabgesetzt: Nach dem erneuten Urteil muss die Ärztin 2.500 Euro zahlen. Die Revision gegen dieses Urteil lehnte das Frankfurter Oberlandesgericht nun ab.

Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“. Seit der Neuregelung im Februar 2019 dürfen Praxen zwar informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Für weitere Informationen müssen sie aber auf offizielle Behörden verweisen. Die große Koalition hatte sich auf diesen Kompromiss geeinigt, nachdem die SPD ursprünglich für eine Abschaffung plädiert hatte. Kritiker wollen den Paragrafen ganz aus dem Strafgesetzbuch streichen.

Abtreibungen sind in Deutschland gesetzlich verboten, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Seit 1995 gilt die Beratungsregelung, nach der ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleibt, wenn die Schwangere eine Beratung in Anspruch genommen hat.

(felt/epd)
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