Wegen versuchten Mordes 21 Mitglieder der "Black Jackets" vor Gericht

Stuttgart (RPO). Die 21 Angeklagten der gewalttätigen Jugendbande "Black Jackets" erschienen in Handschellen und Fußfesseln zum Prozess. Dies sei aus Sicherheitsgründen notwenig, hieß es, bei einer so großen Anzahl von Angeklagten und angesichts der Liste ihrer Vergehen. Die Männer im Alter von 17 bis 25 Jahren müssen sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Stuttgart wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs verantworten.

 21 Mitglieder der Black Jackets müssen sich vor Gericht verantworten.

21 Mitglieder der Black Jackets müssen sich vor Gericht verantworten.

Foto: ddp, ddp

In der Nacht des 26. Juni 2009 hatten sie laut Anklage eine Gruppe von etwa 15 Jugendlichen, die zum Teil zu der rivalisierenden Jugendbande "La Fraternidad" zählen, auf einem Schulhof in Esslingen mit Eisenstangen und Baseballschlägern angegriffen. Dabei sollen die größtenteils aus der Türkei, dem Irak, Afghanistan, Kasachstan sowie mehreren Balkanstaaten stammenden Männer gezielt auf die Köpfe der Opfer eingeschlagen haben.

Sie hätten damit billigend in Kauf genommen, dass die Schläge zum Tod führen könnten, sagte Oberstaatsanwalt Gernot Blessing bei der Anklageverlesung. Einer der angegriffenen Jugendlichen erlitt eine schwere Schädelverletzung, musste notoperiert werden und lag mehrere Wochen im Koma.

Brutalitäten mit "nichtigem Anlass"

Den Brutalitäten seien Streits mit "nichtigem Anlass" vorausgegangen, sagte Bessling weiter. So sei ein Auto eines "La Fraternidad"-Mitglieds demoliert worden. Außerdem sei der Bruder eines 20-Jährigen Angeklagten provoziert und geschlagen worden. Der 20-jährige Esslinger hatte daraufhin mit einem 19-jährigen Mitangeklagten den Vize-Chef der "Black Jackets" um Hilfe "mit körperlicher Gewalt" gebeten. Dieser hatte daraufhin die Bandenmitglieder für den Angriff mit Waffen, Schlagstöcken und Sturmmasken organisiert.

Die Mitglieder der überregional agierenden Gruppierung "Black Jackets" tragen als Markenzeichen schwarze Kleidung mit dem Symbol eines Pitbulls. In der Vergangenheit mussten sich bereits andere Mitglieder dieser Bande wegen ähnlicher Attacken vor Gericht verantworten.

Die aus Kapazitätsgründen im Hochsicherheitsgerichtssaal in Stuttgart-Stammheim stattfindende Verhandlung begann aufgrund der großen Zahl der Verfahrensbeteiligten und der Sicherheitsvorkehrungen mit rund eineinhalbstündiger Verspätung. Bereits nach der Feststellung der Personalien wurde die Verhandlung unter anderem wegen mehrerer Befangenheitsanträge unterbrochen.

Die Verteidiger begründeten diese Anträge mit "willkürlicher Ungleichbehandlung". Das Gericht hatte einigen ihrer Mandanten untersagt, während der Untersuchungshaft Besuch von anderen "Black Jackets"-Mitgliedern zu bekommen und dies mit der Gefahr von Absprachen begründet. Die Angeklagten sind laut Gericht "so weit es geht" in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht.

Motiv unklar

Das Motiv des Banden-Angriffs sei größtenteils noch unklar, sagte der Oberstaatsanwalt vor Verhandlungsbeginn. Ob Bandenrivalitäten dahintersteckten, müsse die Verhandlung zeigen. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts müsse die Staatsanwaltschaft nicht allen 21 Angeklagten Schläge nachweisen. "Es reicht nachzuweisen, dass sie gemeinsam den Angriff durchgeführt haben", sagte er.

Dem widersprach einer der 42 Verteidiger. "Die Schuld eines jeden Einzelnen muss konkret festgestellt werden", forderte der Anwalt eines 20-jährigen Angeklagten, der als Fahrer beteiligt gewesen sein soll. Ein Fahrer und Mitwisser müsse anders bestraft werden als ein Schläger.

Gericht und Staatsanwaltschaft sprechen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die "Black Jackets"-Mitglieder von einem "Mammutprozess". Eine so große Anzahl an Angeklagten in Untersuchungshaft habe es selbst bei früheren Banden-Prozessen nicht gegeben, sagte eine Gerichtssprecherin vor Prozessbeginn. Unter den 76 Prozessbeteiligten sind 42 Anwälte sowie drei Nebenkläger mit je einer Rechtsvertretung. Bis Dezember sind insgesamt 69 Verhandlungstage vor der großen Jugendkammer des Landgerichts angesetzt.

(DDP/felt)
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