Mal strenger, mal lockerer als wir Wie andere Länder mit der Pandemie umgehen

Düsseldorf · Die Bundesregierung hat für Ostern weitere Coronabeschränkungen angekündigt. Doch wie handhaben andere europäische Nationen die Pandemie? Eine Übersicht.

 Ausgangsbeschränkungen wie hier in Frankreich haben viele europäische Länder verhängt. (Archiv)

Ausgangsbeschränkungen wie hier in Frankreich haben viele europäische Länder verhängt. (Archiv)

Foto: dpa/Bob Edme

Die Pandemie macht den europäischen Ländern unterschiedlich stark zu schaffen. Während Portugal mit einer Inzidenz von 32 relativ gut auf die Situation zu reagieren scheint, hat Estland mit einer Inzidenz von 776 stark zu kämpfen. Doch welche Beschränkungen ergreifen die einzelnen Länder und wie streng sind die im Verhältnis zu den deutschen Maßnahmen?

Niederlande:

In den Niederlanden gelten derzeit strenge Beschränkungen. Ab dem 31. März hat das Land eine landesweite Ausgangssperre zwischen 22 und 4.30 Uhr verhängt. Am Dienstagabend wurde beschlossen, die Sperrstunde ab dem 31. März auf 22 Uhr nach hinten zu verlegen, zudem wird der Lockdown bis zum 20. April fortgesetzt.Weiterhin werde bis mindestens Mitte Mai von touristischen Reisen abgeraten. Außerdem ist Alkohol zwischen 20 und 6 Uhr im öffentlichen Raum verboten – sowohl der Konsum als auch der Besitz.

Nicht-essentielle Geschäfte dürfen Kunden nur mit Termin empfangen. Wer Besuch empfangen will, muss sich stark einschränken. Maximal eine Person pro Tag außerhalb des eigenen Hausstandes ist erlaubt. Ähnliches gilt auch für Treffen in der Öffentlichkeit: Gruppen dürfen außerhalb des eigenen Haushalts aus maximal zwei Personen bestehen. Das Land hat derzeit (Stand 23. März) eine Inzidenz von 259. Es gilt ein Mindestabstand und eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und dem öffentlichen Nahverkehr.

Fazit: Viele Regelungen ähneln denen der Bundesrepublik, sind im Detail aber strenger und gehen weiter.

Belgien:

Auch in Belgien sind die Beschränkungen bei einer Inzidenz von 249 (Stand 23. März) derzeit streng. In Flandern, der Wallonie und Brüssel gilt eine nächtliche Ausgangssperre. In Brüssel gibt es außerdem ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.

Geschäfte sind unter strengen Hygienebedingungen geöffnet. Einkäufe dürfen allerdings nur von einem Erwachsenen erledigt werden. Außerdem darf der Einkauf maximal 30 Minuten dauern. Wie in Deutschland sind auch in Belgien Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen. Auch in Belgien darf jeder Haushalt nur eine Person empfangen – hier muss es sich allerdings immer um dieselbe Person handeln.

Anders als in Deutschland haben in Belgien Hotels und Ferienparks allerdings offen. Die Speisen müssen auf den Zimmern zu sich genommen werden. Im gesamten öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht und eine Abstandsregelung.

Fazit: Die belgischen Regelungen entsprechen im weitesten Sinn denen von Deutschland. Hier dürfen Hotels und Ferienparks allerdings wieder öffnen – etwas, was in der Bundesrepublik schon lange gefordert wird.

Luxemburg:

Das Großherzogtum hat seine Restaurants, Gaststätten, Bars und Cafés geschlossen. Hotels und ähnliche Betriebe dürfen öffnen, aber nur Zimmerservice oder Take-away-Service anbieten. Einzelhandel, Sport- und Kultureinrichtungen dürfen unter strengen Auflagen öffnen. In Kinos und Theatern sind bis zu 100 Besucher erlaubt.

Auch in Luxemburg ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten. Privat dürfen zwei Personen empfangen werden, in der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen aus maximal zehn Leuten zusammenfinden. Auch in Luxemburg gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre sowie eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, Verkehrsmitteln und Geschäften. Das Land hat derzeit eine Inzidenz von 251 (Stand: 23. März).

Fazit: Die Luxemburger haben im Vergleich zu Deutschland in einigen Bereichen lockere Regelungen. Gleichzeitig ist die Inzidenz deutlich höher als bei uns.

Frankreich:

Die Republik in der Mitte Europas hat seit Beginn der Pandemie schwer mit dem Coronavirus zu kämpfen. Die Inzidenz liegt hier derzeit bei 328 (Stand: 23. März). Zwischen 19 und 6 Uhr dürfen Franzosen ihre Wohnungen nur noch in Ausnahmefällen und mit Ausgangsbescheinigung verlassen. Regional können die Sperren noch strenger sein. Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Vergnügungsparks, Sporthallen, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind bis auf Weiteres geschlossen. Auch nicht-essentielle Geschäfte können regional geschlossen sein. Landesweit gilt eine strenge Maskenpflicht. Verstöße gegen die Maskenpflicht oder die Ausgangssperre sind mit hohen Geldstrafen belegt.

Fazit: Frankreich hat einige der strengsten Beschränkungen der deutschen Nachbarstaaten. Die Maßnahmen zeigten jedoch in der Bekämpfung der zweiten Welle bereits Erfolg.

Dänemark:

In Dänemark gilt bis zum 5. April ein Teillockdown. Das Land hat derzeit eine Inzidenz von 98 (Stand: 23. März). Während Einkaufszentren, Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen sind, darf der Einzelhandel weitestgehend öffnen. Auch Freizeiteinrichtungen, die Aktivitäten an der frischen Luft ermöglichen, dürfen unter Vorlagen öffnen. Sport sowie Gottesdienste an der frischen Luft sind ebenfalls mit Teilnehmerbeschränkungen möglich. Öffentliche Versammlungen sind hingegen verboten, private Zusammenkünfte Zuhause sollten auf fünf Personen beschränkt werden. In öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht. Außerdem ist ein Mindestabstand einzuhalten.

Fazit: Während Dänemark eine ähnlich hohe Inzidenz wie Deutschland hat, sind die Regelungen in einigen Bereichen lockerer, gerade was Aktivitäten an der frischen Luft angeht.

Polen:

Polen ist in drei Zonen eingeteilt: Grün, Gelb und Rot. Die Einteilung erfolgt nach Anzahl der Infektionen und ist mit unterschiedlich strengen Beschränkungen verknüpft. Bei einer derzeitigen Inzidenz von 405 (Stand: 23. März) ist das ganze Land derzeit in der roten Zone. Als Folge hat Polen etliche Geschäfte und Betriebe geschlossen. Lediglich Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Friseure, Kosmetikstudios, Reparaturdienste und Banken dürfen weiterhin öffnen. Außerdem gelten Beschränkungen bei öffentlichen und privaten Versammlungen. Auch im öffentlichen Nahverkehr gibt es Einschränkungen, etwa durch eine begrenzte Platzbelegung. Im Freien gilt in Polen grundsätzlich Maskenpflicht und Mindestabstand. Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden. Verstöße werden mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 6500 Euro geahndet, mit die höchsten in Europa.

Fazit: Auch Polen hat schwer mit dem Coronavirus zu kämpfen. Trotz der höheren Inzidenz im Vergleich zu Frankreich sind die polnischen Maßnahmen allerdings nur auf einem ähnlichen Niveau wie die deutschen.

Österreich:

Zwischen 20 und 6 Uhr gilt in Österreich eine Ausgangssperre. Die Alpennation hat derzeit eine Inzidenz von 237 (Stand: 23. März). Wer als Tourist in dem Land Urlaub machen will, hat Pech: Nach wie vor ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt, auch der Lockdown für Hotels und Gastronomie gilt nach wie vor. Geschäfte und Schulen dürfen allerdings – unter Auflagen – wieder öffnen. Im Bezirk Schwaz gibt es durch das vermehrte Auftreten einer Virusmutation außerdem Ausreisebeschränkungen. In geschlossenen Räumen gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht. An allen öffentlichen Orten ist der Mindestabstand einzuhalten.

Fazit: In Teilen entsprechen die Beschränkungen Österreichs denen von Deutschland. Während Deutschland aber auf den Lockdown setzt, versucht Österreich der Situation mit Ausgangssperren Herr zu werden.

Schweiz:

Der Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum einzuschränken. Die Schweiz hat derzeit eine Inzidenz von 121 (Stand: 23. März). Noch bis zum 15. April sind in dem Land die Gastronomiebetriebe geschlossen. Ausnahmen bilden Hotelgastronomie sowie Lieferdienste. Museen, Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten, sowie Freizeit- und Sportanlagen im Freien sind geöffnet. Für private und öffentliche Veranstaltungen gibt es Teilnehmerbeschränkungen. Zudem gilt eine generelle Maskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen, Verkehrsmitteln, Geschäften und Einkaufszentren. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu etwa 180 Euro geahndet.

Fazit: Statt auf Verbote und Einschränkungen setzt die Schweiz in vielen Bereichen auf das Verantwortungsbewusstsein seiner Bevölkerung.

Tschechien:

In Tschechien erfolgt eine Risikobewertung des Infektionsgeschehens auf fünf Ebenen. Bei einer aktuellen Inzidenz von 607 (Stand: 23. März) sind alle Regionen des Landes mit der höchsten Ebene (lila) gekennzeichnet. Im Land wurde mittlerweile der Notstand verhängt. Dadurch sind Reisen außerhalb des eigenen Kreises nur in Ausnahmefällen gestattet. Ab 21 Uhr gilt ein Ausgangsverbot. Auch der Kontakt wurde eingeschränkt: Es dürfen sich maximal zwei Personen treffen. Davon ausgenommen sind Hochzeiten und Trauerempfänge, die auf 15 Personen beschränkt sind.

Nicht-essentielle Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Auch der Besuch in Krankenhäusern und Altenheimen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Es gilt eine landesweite Maskenpflicht. Teilweise ist eine FFP-2/KN95-Maske vorgeschrieben.

Fazit: Zwar ist die Tschechische Republik bei vielen Beschränkungen auf einem ähnlichen Niveau wie Deutschland, die hohe Inzidenz veranlasste die Regierung allerdings dazu, starke Eingriffe in die öffentliche Freiheit vorzunehmen und so etwa die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einzuschränken.

Italien:

In Italien gilt der gesundheitliche Notstand. Die Inzidenz liegt hier aktuell bei 252 (Stand: 23. März). Das Land hat im gesamten Hoheitsgebiet die Reise- und Bewegungsfreiheit seiner Bürger stark eingeschränkt. Reisen innerhalb Italiens in andere Regionen sind ohne triftigen Grund verboten. Das gilt ebenfalls für die Einreise, sollte sich das Endziel in einer anderen Region befinden als wo die Einreise stattfand, und kein triftiger Grund vorliegt. Außerdem gilt eine nächtliche Ausgangssperre.

Das Land hat die Regionen und Provinzen je nach Infektionslage in vier Kategorien aufgeteilt: Weiß, Gelb, Orange, Rot. Derzeit sind alle italienischen Regionen entweder als Orange oder Rot klassifiziert. Sardinien, das ursprünglich als Weiß klassifiziert war, wurde mittlerweile auf Orange hochgestuft. In orangenen Zonen müssen Bars und Restaurants schließen und es gilt eine nächtliche Ausgangssperre. In roten Zonen darf das Haus nur für nötige Einkäufe, gesundheitliche Gründe oder für die Arbeit verlassen werden. Nur Friseure, Lebensmittel-, Arznei- und Tabakgeschäfte dürfen noch öffnen. Es gilt eine landesweite Maskenpflicht und Abstandsregeln. Verstöße werden mit bis zu 3000 Euro geahndet.

Fazit: Nach einer verheerenden ersten Welle setzt die italienische Regierung auf scharfe Maßnahmen, um die Pandemie einzudämmen. In vielen Bereichen geht Italien viel weiter als Deutschland und schränkt das öffentliche Leben stark ein.

Spanien:

Seit dem 25. Oktober 2020 gilt in Spanien der Alarmzustand. Dieser ermöglicht es den Autonomen Gemeinschaften, je nach Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen Zusammenkünfte auf Personenanzahlen zu begrenzen und Bewegungseinschränkungen festzulegen. In Spanien liegt die Inzidenz bei 72 (Stand: 23. März).

Derzeit ist eine inländische Reise zwischen den Autonomen Gemeinschaften nur mit triftigem Grund möglich. In öffentlichen geschlossenen Räumen dürfen sich aktuell nur vier Personen, im Freien sechs Personen treffen. Private Treffen in Haushalten sind auf den Haushalt zu beschränken. Zudem haben einige Autonome Gemeinschaften zusätzliche Beschränkungen erhoben: In Madrid gilt beispielsweise eine nächtliche Ausgangssperre, in Katalonien sind Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen grundsätzlich untersagt. Es gilt eine landesweite Maskenpflicht.

Fazit: Durch die vielen Sonderregelungen der Autonomen Gemeinschaften ist eine Vergleichbarkeit schwierig. Trotzdem sind die Beschränkungen in Spanien in vielerlei Hinsicht stärker als in Deutschland.

Schweden:

Der „schwedische Weg“ stand lange Zeit in der Kritik. Mittlerweile hat auch das skandinavische Land (Inzidenz: 307, Stand: 23. März) erste Beschränkungen eingeführt. Für den öffentlichen Nahverkehr gelten teilweise Kapazitätsbeschränkungen. Einrichtungen wie Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen und Freizeitparks sind geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet. Es gelten Abstandsregelungen im öffentlichen Raum sowie eine Maskenempfehlung. Versammlungen mit mehr als acht Personen sind verboten.

Fazit: Trotz der vergleichsweise hohen Inzidenz hält Schweden in vielen Bereichen der Pandemiebekämpfung noch an dem alten Weg der Eigenverantwortlichkeit seiner Bevölkerung fest. Was in Deutschland geregelt, verboten oder vorgeschrieben ist, ist in Schweden oft lediglich eine Empfehlung.

Portugal:

Trotz der geringen Inzidenz von nur 32 (Stand: 23. März) gilt in Portugal der nationale Ausnahmezustand. Auch Portugal teilt das Land entsprechend der Infektionslage in vier Risikostufen ein. Die Maßnahmen sind für das gesamte Festland einheitlich geregelt. Derzeit ist die Bewegungsfreiheit der Bürger im öffentlichen Raum eingeschränkt. Erlaubt sind etwa Einkäufe, Arzt- und Bankenbesuche, der Weg zur Arbeit oder die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Portugiesen müssen ihre Kontakte derzeit auf den eigenen Haushalt beschränken. Freizeitliche Aktivitäten wie Spaziergänge oder Sport sind nur im Umfeld der Wohnung und nur für kurze Zeit erlaubt. Öffentliche Versammlungen und private Feiern, sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum sind verboten, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen geschlossen. Die Autonomen Regionen Madeira und Azoren haben abweichend eigene Maßnahmen eingeführt.

Es gilt eine Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie in der Öffentlichkeit, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dieser beläuft sich auf zwei Meter.

Fazit: Die einheitliche Regelung in Portugal fördert die Nachvollziehbarkeit bei der Bevölkerung. Auch wenn die Inzidenz in Portugal weit geringer ist als in Deutschland, sind viele der Beschränkungen dennoch stärker als in der Bundesrepublik.

Vereinigtes Königreich:

Im Vereinigten Königreich (Inzidenz: 58, Stand: 23. März) gelten je nach Land unterschiedliche Regelungen. In England darf das Haus ohne triftigen Grund nicht verlassen werden. Reisen im In- und Ausland sind untersagt, nicht-essentielle Geschäfte geschlossen. In Schottland ist ein Lockdown mit erheblichen Bewegungseinschränkungen in Kraft. In Wales gelten die „Stay at home“-Regeln der höchsten Stufe. Und in Nordirland ist der Kontakt mit Haushaltsfremden in der eigenen Wohnung untersagt. Im eigenen Garten sind Treffen mit bis zu sechs Angehörigen aus zwei Haushalten erlaubt. Restaurants und Pubs sind geschlossen, lediglich Lieferdienste und Außer-Haus-Service ist erlaubt. Es gelten die üblichen Hygieneregelungen, Mindestabstand und Maskenpflicht.

Fazit: Die Uneinheitlichkeit der Regelungen im Vereinigten Königreich macht ein Vergleich mit der Bundesrepublik schwierig. Trotz der geringeren Inzidenz und der höheren Impfquote gehen viele der Maßnahmen aber weiter als in Deutschland.

Estland:

Mit einer Inzidenz von 776 (Stand: 23. März) ist Estland von den europäischen Staaten derzeit am schwersten von der Coronapandemie betroffen. Landesweit gelten folgende Beschränkungen: Es gilt eine Zwei-Haushalte- und Zwei-Meter-Abstandsregelung sowie eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Gastronomie, Freizeiteinrichtung und nicht-essentieller Einzelhandel sind geschlossen.

Fazit: Trotz der hohen Inzidenz liegen die Beschränkungen in Estland eher im europäischen Durchschnitt und sind auf einem vergleichbaren Level mit Deutschland.

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