Von Anreise bis Absage So gehen Sie mit schwierigen Situationen rund ums Corona-Weihnachtsfest um

Düsseldorf/Berlin · Weihnachten wird in diesem Jahr in vielen Fällen wohl in kleinerem Kreis gefeiert als üblich – so viel ist klar. Doch wie erkläre ich meiner Familie am besten, wie ich mir das Fest vorstelle? Und was ist, wenn ich absagen will? Hier einige Tipps.

 Das Weihnachtsfest steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen.

Das Weihnachtsfest steht in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen.

Foto: dpa/Jonathan Brady

Daraus ergeben sich viele Fragen für Familien, aber auch für Reisende. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Wie kläre ich, wie gefeiert wird? Wer im kleinen Kreis feiert, hat es vergleichsweise leicht. Wer den Kreis jedoch erst verkleinern muss, dem stehen unangenehme Gespräche bevor. Der Diplompsychologe und Familientherapeut Björn Enno Hermans rät in solchen Fällen dazu, sich auf die Vorgaben der Regierung zu beziehen. „Das ist in dem Moment ganz hilfreich, weil es da nicht so sehr um die eigene Position geht.“ Im Zweifel kann man also mit der erlaubten Personenanzahl argumentieren und dazu sagen: „Das sind die Regeln, und wir möchten uns gerne daran halten.“ Gerade in Groß- und Patchworkfamilien kann es aber trotzdem schwer sein, eine Lösung zu finden. „Ich würde auf die Bedürfnisse gucken, vor allem die der Kinder, aber auch die der Erwachsenen“, sagt Hermans. „Kann man eine Lösung finden, die für alle passt?“ Und natürlich gilt auch: Man muss nicht feiern, nur weil es erlaubt ist. Hermans regt dazu an, angesichts der Beschränkungen für sich selbst zu überprüfen: „Wie wichtig ist es mir, Weihnachten 2020 so viele Leute zu sehen? Oder kann das große Familienfest nicht auch bis Ostern oder bis zum Sommer warten?“
  • Was ist, wenn ich absagen will? Björn Enno Hermans rät dazu, das klar zu kommunizieren: „Also offen zu sagen, aus welcher Sorge heraus man von dieser Einladung Abstand nehmen möchte und darum bitten, es nicht persönlich zu nehmen.“ Der Fairness halber sollte man mit der Absage aber nicht zu lange warten, sagt der Experte. Zwei Wochen vor Heiligabend sollte man sich spätestens positioniert haben. „Ein gewisser zeitlicher Vorlauf hilft ja allen anderen auch, sich damit abzufinden und es gibt Planungssicherheit.“
  • Was ist, wenn es Corona-Leugner in meiner Familie gibt? „An dieser Stelle würde ich unterscheiden zwischen wirklichen Leugnern, die die Fakten ignorieren und Menschen, die die Maßnahmen kritisieren oder andere Standpunkte dazu haben“, sagt Hermans. Letztlich müsse jeder für sich eine Schmerzgrenze festlegen: Kann ich dem anderen diese Position zugestehen? Und an welcher Stelle wird es mir zu irrational? Dann bleibe nur zu sagen: „Wir haben da unterschiedliche Standpunkte und werden dazu nicht auf einen Nenner kommen.“ Die Konsequenz kann dann sein, mit dieser Person nicht feiern zu wollen. Das sollte man dann auch so offen sagen, sagt Hermans: „Das transparent zu machen, ist immer noch besser, als hintenrum irgendeine Ausrede zu erfinden.“
  • Kann ich mit der Bahn sicher zur Familienfeier fahren? Auf dem Weg in die Heimat und zur Familie dürfte die Bahn für viele das Nadelöhr sein. Es gibt aber vielleicht Möglichkeiten, vollen Zügen auszuweichen: „Muss ich unbedingt Heiligabend fahren oder geht das nicht schon zwei oder drei Tage vorher?“, sagt Detlef Neuß, Vorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn. Bei der Wahl eines möglichst wenig frequentierten Zuges hilft die Auslastungsanzeige der Deutschen Bahn, abrufbar auf deren Webseite. Derzeit werden Züge bei einer Auslastung von 50 Prozent als voll eingestuft, erklärt Neuß - eine Online-Buchung von Tickets ist dann nicht mehr möglich. Fahrgäste mit einem Ticket ohne Zugbindung könnten aber trotzdem noch mitfahren. Wer einen eher vollen Zug nutzen muss, kann alternativ versuchen, in die Erste Klasse auszuweichen. Hier ist der Abstand zu den Mitreisenden größer. Und natürlich gilt gerade in der Bahn: konsequent Maske tragen, auch bei langen Fahrten.
  • Ich will vor dem Fest in Selbstisolation gehen - muss der Arbeitgeber das erlauben? Hat jemand für die Quarantäne vor dem Fest noch Urlaubstage übrig, darf der Arbeitgeber das nur verbieten, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dagegen sprechen. Wer Urlaub bekommt, holt sich am besten eine schriftliche Bestätigung ein, rät Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Andere Lösungen - unbezahlter Urlaub, Arbeit im Homeoffice oder ein Überstunden-Abbau - sind in der Regel nur möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer beide mitspielen. Betriebsferien kann der Arbeitgeber von sich aus anordnen, Arbeitnehmer müssten dann eventuell noch vorhandene Urlaubstage dafür einsetzen. Gar keine gute Lösung ist, sich für die Tage vor dem Fest krank zu melden, ohne wirklich arbeitsunfähig zu sein. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit könne ein Grund für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung sein, warnt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
(th/dpa)
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