Aus Furcht vor Corona 40 Prozent weniger Patienten beim Zahnarzt

Düsseldorf · Im Bezirk Nordrhein haben 64 Prozent der Zahnarzt-Praxen wegen Corona Kurzarbeit angemeldet. Viele stehen vor dem Aus, warnt die Kammer. Dabei sei es für Patienten gerade jetzt sinnvoll, zur Vorsorge zu kommen.

 Zahnärzte in Polen behandeln in Schutzkleidung.

Zahnärzte in Polen behandeln in Schutzkleidung.

Foto: dpa/Lukasz Gagulski

Die Corona-Krise trifft die gesamte Wirtschaft, auch Branchen, bei denen man es kaum vermutet: „Viele Zahnarztpraxen stehen vor dem wirtschaftlichen Aus“, warnt Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. „In Nordrhein ist die Zahl der Patienten im März und April um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken, in Westfalen gar um 50 Prozent.“ Viele Patienten seien verunsichert und blieben aus Sorge vor einer Corona-Infektion fern.

Das hat Folgen: Laut Bundeszahnärztekammer haben im Bezirk Nordrhein 64 Prozent der Praxen Kurzarbeit angemeldet, in Westfalen-Lippe sind es sogar 79 Prozent. „Kurzarbeitergeld alleine reicht aber nicht aus um Umsatzeinbußen von teilweise über 50 Prozent auszugleichen“, warnt Hausweiler. Denn anders als für niedergelassene Humanmediziner gebe es für Zahnärzte keinen Rettungsschirm. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe einen solchen Rettungsschirm zwar für Zahnärzte aufspannen wollen, danach sollten ihnen wenigstens 30 Prozent der Umsatzausfälle ersetzt werden. „Das wäre zwar weniger als die 90 Prozent, die zum Beispiel Hausärzte erstattet bekommen, doch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat selbst das verhindert“, sagt Hausweiler.

Der Staat gewährt zwar auch den Dentisten Hilfe, allerdings nur in Form von Krediten, die in wenigen Jahren zurückgezahlt werden müssen. In den Köpfen vieler Politiker scheine noch immer das Bild des „Porsche fahrenden Zahnarztes“ vorzuherrschen, kritisierte der Zahnärzte-Verband FVDZ.

Der Verband der medizinischen Fachberufe, in dem Helferinnen organisiert sind, hat sich bereits Ende April an Scholz gewendet: „Die Zahnmedizinischen Fachangestellten fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Es ist nicht zu verstehen, warum zahnärztlichen Arbeitgeber anders behandelt werden als Arztpraxen, Kliniken und Heil- und Hilfsmittelerbringer“, heißt es in dem Schreiben. Viele junge Zahnärzte stünden am Abgrund und können die laufenden Kosten, etwa die Löhne, nicht mehr tragen. Der Verband fürchtet Praxis-Schließungen und Tausende Entlassungen, die vor allem Frauen träfen.

Der Kammer-Präsident fürchtet, dass nun große Investoren die Notlage der klassischen Praxen auszunutzen. „Diese Politik überlässt die Patienten am Ende ausländischen, renditeorientierten Großinvestoren mit ihren Zahnarztketten.“

Hausweiler wirbt dafür, dass Patienten Kontrollen und Behandlungen wieder angehen: „Es ist gerade jetzt sinnvoll, zur Vorsorge und Behandlung zu kommen. Mundgesundheit und Immunabwehr hängen eng zusammen.“ Patienten bekämen womöglich später gravierende Zahn- oder Kieferprobleme. „Damit werden sie auch anfälliger für eine Covid-19-Infektion.“ Wichtig sei es, eine Karies frühzeitig zu behandeln, eine Parodontitis-Erkrankung zu vermeiden, aber auch frühzeitig Krebs in der Mundhöhle zu erkennen. „Ich appelliere daher an die Patienten, in ihrem eigenen Interesse zur Kontrolle, Prophylaxe und Behandlung zu gehen.“

Die Sorgen, sich beim Zahnarzt anzustecken, hält Hausweiler für unbegründet: „Patienten sind auch in Corona-Zeiten in der Zahnarzt-Praxis sicher. Die Praxen arbeiten hochprofessionell und haben höchste Hygienestandards zum Schutz der Patienten und des Praxisteams.“ Praxen sollen zum Beispiel Aerosole beim Einsatz von wassergekühlten Instrumenten wie Ultraschall- und Pulverstrahlgeräten vermeiden und spezielle Ausrüstungen zum Schutz des Praxisteams verwenden.

 Ralf Hausweiler.

Ralf Hausweiler.

Foto: Zahnärztekammer Nordrhein/Zahnärztekammer Nordrhein / jochen rolfes

Kassenpatienten, die eine Zahnersatz-Behandlung aus Sorge vor einer Infektion nicht begonnen haben, können diese nun nachholen: Heil- und Kostenpläne, die zwischen dem 30.09.2019 und 31.03.2020 genehmigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 30. September 2020. Das haben der Spitzenverband der Kassen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung vereinbart.

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