Vor Corona-Beratungen Kubicki warnt vor „Alarmismus“

Berlin · Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki hat die von der Bundesregierung angestrebten Corona-Einschränkungen kritisiert. Er ist der Meinung, man solle so viel „normales Leben“ unter Beachtung von Hygiene-Schutzmaßnahmen zulassen wie möglich.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) (Archivfoto).

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) (Archivfoto).

Foto: dpa/Patrick Pleul

„Konzentrieren wir uns auf die Gruppen, die wirklich geschützt werden müssen“, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch im Deutschlandfunk. Man solle so viel „normales Leben“ unter Beachtung von Hygiene-Schutzmaßnahmen zulassen wie möglich. „Ich warne dringend vor Alarmismus, der auch zu falschen Entscheidungen führen kann“, sagte er.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) berät an diesem Mittwoch in einer Video-Konferenz mit den Ministerpräsidenten. Der Bund will laut einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf ab dem 4. November drastische Kontaktbeschränkungen. Freizeiteinrichtungen und Gastronomie sollen schließen, Hotel-Übernachtungen nur noch für notwendige Zwecke zugelassen werden. Schulen und Kitas sollen offen bleiben.

Kubicki verwies auf Gerichtsentscheide, die Beherbergungsverbote in den Bundesländern gekippt hatten. Man könne Beherbergungsbetriebe nicht schließen, wenn es keine Evidenz gebe, dass dort das Infektionsgeschehen intensiviert werde. „Das Grundgesetz gilt auch während der Pandemie“, sagte er. Er plädierte auf unterschiedliches Vorgehen je nach Bundesland.

Statt des vom Bund angestrebten „nahezu kompletten Lockdowns“ solle bei Infektionsherden angesetzt werden: Kubicki fragte, warum Mitarbeiter weiter ungetestet in Alten- und Pflegeheime dürften und dort keine FFP2-Masken verteilt würden. Außerdem sollten mehr Schulbusse sowie Busse und Bahnen im ÖPNV eingesetzt werden. Menschen in Restaurants und Hotels, die jetzt mit Hygienekonzepten ihre Existenz gesichert hätten, wieder mit einem „Komplett-Lockdown“ zu belegen, sei unverhältnismäßig und habe sicher auch vor den Gerichten nicht Bestand.

(ahar/dpa)
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