Für einige Regionen Bundesregierung hebt Reisewarnung für Türkei teilweise auf

Berlin · Was die türkische Regierung seit Wochen einfordert, ist jetzt Wirklichkeit: Die Bundesregierung hat grünes Licht für Urlaubsreisen an die türkische Westküste gegeben. Zuvor hatte es Streit über die Reisewarnung aus Deutschland gegeben.

 Auch für die Region Antalya wurde die Reisewarnung aufgehoben.

Auch für die Region Antalya wurde die Reisewarnung aufgehoben.

Foto: dpa/Marius Becker

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für die vier türkischen Küstenprovinzen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla aufgehoben. Das teilten Vizeregierungssprecherin Ulrike Demmer sowie das Auswärtige Amt am Dienstag in Berlin mit. Allerdings müssen sich alle Türkei-Reisenden innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Rückkehr dort auf eigene Kosten auf eine mögliche Corona-Infektion hin testen lassen und weitere Sicherheitsauflagen einhalten.

Grundlage ist demnach eine Vereinbarung mit der türkischen Regierung über sicheren Reiseverkehr in der Corona-Pandemie. Zu den vier Provinzen im Südwesten des Landes zählen auch beliebte Reiseziele rings um die Orte Kas, Bodrum oder Kusadasi/Ephesos. Für alle anderen Provinzen, darunter auch die Metropole Istanbul sowie die Hauptstadt Ankara, bleibt die Reisewarnung bestehen.

Das Auswärtige Amt wies zudem darauf hin, dass sich an der Einstufung der gesamten Türkei als Corona-Risikogebiet nichts ändere, auch nicht an geltenden Quarantänevorschriften für Rückkehrer nach Deutschland. Falle der Corona-Test vor der Rückreise positiv aus, müssten die Reisenden sich in der Türkei in Quarantäne sowie wenn nötig in ärztliche Behandlung begeben. Die Kosten für die Tests, die unabhängig vom Aufenthaltsort in der Türkei generell verlangt würden, betragen demnach zwischen 15 und 30 Euro.

Zudem wies das Auswärtige Amt darauf hin, dass die Türkei ihrerseits bei der Einreise Messungen der Körpertemperatur veranlasst. Bei erhöhter Temperatur können weitere medizinische Untersuchungen und Tests angeordnet werden. Unabhängig von der Corona-Pandemie warnt das Auswärtige Amt auch weiterhin vor willkürlichen Festnahmen in der Türkei oder Ausreisesperren auch für deutsche Staatsbürger, denen nach türkischem Recht Vergehen vorgeworfen werden.

Demmer begründete die Entscheidung zur teilweisen Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amts damit, dass in den genannten Provinzen mit etwa fünf Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen die Ansteckungsgefahr relativ gering sei. Auch habe die Türkei ein spezielles Tourismus- und Hygienekonzept entwickelt.

"Mit den Absprachen ist es gelungen, Tourismus in die Türkei dort zu ermöglichen, wo er in Einklang mit den erforderlichen Vorgaben des Infektionsschutzes gebracht werden kann", erklärte Demmer. "Zugleich ist es gelungen, insgesamt den Rückreiseverkehr aus der Türkei nach Deutschland so zu gestalten, dass sich die Gefahr des Eintrags neuer Infektionen in unser Land verringert." Die Lage-Entwicklung solle allerdings weiterhin fortlaufend geprüft und Warnungen wenn nötig entsprechend angepasst werden.

Bei der Einreise nach Deutschland werden negative Testergebnisse aus der Türkei laut Robert-Koch-Institut im Regelfall anerkannt. Allerdings gilt auch hierfür eine 48-Stunden-Frist zum Zeitpunkt der Einreise.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßte die teilweise Aufhebung der Reisewarnung. "Damit ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen jetzt zumindest zum Teil wieder für deutsche Urlauber offen", erklärte DRV-Präsident Norbert Fiebig am Dienstag in Berlin. Dies sei auch für die Reisewirtschaft eine "gute Nachricht".

Die Zeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe) berichtete unter Berufung auf Flughafenangaben, die Reisewarnung für die Türkei sei auch im Juni und Juli bereits von mindestens 410.000 Reisenden aus Deutschland missachtet worden. Davon seien mindestens 170.000 Reisende bisher schon wieder zurückgekehrt. Ein Teil der Reisen seien Familienbesuche von Menschen mit türkischen Wurzeln.

(mja/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort