Corona-Pandemie Urlaub in Deutschland – das gilt in den Bundesländern

Düsseldorf · Die Corona-Lage in Deutschland ist weiterhin dynamisch. Urlaub ist möglich – teilweise gibt es aber immer noch Einschränkungen. Ein Überblick.

 Strandkörbe in Schleswig-Holstein (Symbolfoto).

Strandkörbe in Schleswig-Holstein (Symbolfoto).

Foto: dpa/Georg Wendt

Die Corona-Zahlen in Deutschland sind weiter hoch. Trotzdem sind Anfang April in fast allen Bundesländern die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen, darunter auch die Pflicht zum Tragen einer Maske in Innenräumen. So auch in der Tourismusbranche. Touristische Übernachtungen waren zeitweise gar nicht möglich, dann sahen sich Urlauber mit ganz verschiedene Regelungen in den jeweiligen Bundesländern konfrontiert. Wie sieht das aktuell aus? Eine Übersicht.

In den meisten Bundesländern müssen für touristische Übernachtungen keine Regeln mehr beachtet werden. Dort gelten nur noch Basis-Schutzmaßnahmen. Dazu zählt die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, etwa in Krankenhäusern oder Arztpraxen. Zwei Bundesländer haben sich allerdings landesweit zum Hotspot erklären lassen. Wir stellen Ihnen die Regeln in diesen vor.

  • Hamburg: Übernachtungsbetriebe dürfen unter 3G-Bedingungen öffnen. Ungeimpfte oder Genesene müssen einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Zusätzlich muss eine FFP2-Maske getragen werden. Die genauen Regeln gibt es hier.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt für touristische Übernachtungen weiterhin die 3G-Regel. Hier besteht ebenfalls eine Maskenpflicht. Diese beiden Vorgaben sind unter anderem auch weiterhin in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, Freizeitangeboten und kulturellen Veranstaltungen zu beachten. Einen Überblick gibt die Landesregierung hier, die Corona-Warnkarte gibt es hier.

Wichtig für Sie zu wissen: Hotels, Restaurants, Kinos, der Einzelhandel oder Institutionen wie Theater können im Rahmen des Hausrechts weiter auf eine Maskenpflicht und indivduelle Hygiene-Maßnahmen bestehen. Die Maske sollte also vorsichtshalber nicht zu Hause gelassen werden. In Berlin beispielsweise gibt es einige Bühnen, Theater und Museen, in denen die Maske weiterhin getragen werden muss. Eine Übersicht gibt es hier.

(ahar/top/hebu/kar/mba/jbu/mabu/)
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