Corona-Pandemie Das sind die Regeln für Urlaub in Frankreich

Düsseldorf · Die Corona-Fallzahlen in Frankreich haben ihren Höhepunkt Ende Januar erreicht und sinken seitdem. Ab dem 14. März treten zahlreiche Lockerungen in Kraft. Der Überblick.

 Menschen sitzen im Champ-de-Mars-Garten vor dem Eiffelturm.

Menschen sitzen im Champ-de-Mars-Garten vor dem Eiffelturm.

Foto: dpa/Michel Euler

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

In welchem Urlaubsland müssen Touristen noch in Quarantäne? Sind Strände dort zugänglich? Welche Abstandsregeln gelten, und dürfen Restaurants besucht werden? Diese Fragen treiben viele Menschen vor der Ferienzeit um - gerade für Frankreich mit Urlaubshochburgen wie der Côte d’Azur und der Bretagne interessieren sich zahlreiche Reisende.

Gibt es derzeit Reisewarnungen für Frankreich?

Für Frankreich gibt es derzeit keine Reisewarnung. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 542,3 (Stand: 4. März 2022).

Wie läuft die Einreise nach Frankreich für Urlauber ab?

Für die Einreise aus Deutschland ist ein Impf- bzw. Genesenenennachweis oder ein negativer Corona-Test erforderlich. Als vollständig geimpft gilt man in Frankreich sieben Tage nach der zweiten Impfung (Biontech, Moderna, Astrazeneca), 28 Tage nach einer Impfung mit Johnson & Johnson sowie sieben Tage nach einer einzigen Impfung, wenn zusätzlich eine Genesung von einer vorangegangenen Covid-19-Infektion nachgewiesen werden kann. Wer nicht vollständig geimpft ist, benötigt einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt). Ausnahmen von der Testpflicht gelten im kleinen Grenzverkehr für Fahrten (maximal 24 Stunden) nach Frankreich im Umkreis von weniger als 30 Kilometer vom eigenen Wohnort sowie für Kinder unter zwölf Jahren.

Welche Corona-Regeln gelten im Alltag in Frankreich?

Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Aktuell gilt in Restaurants, Cafés, Einkaufzentren, Einrichtungen der Alten- oder Krankenpflege, sowie in Flugzeugen, Zügen und Bussen (für beides ausgenommen Nahverkehr) außerdem für alle Personen ab dem Alter von 16 Jahren die Pflicht, einen „pass vaccinal“ mit sich zu führen. Dies ist ein Nachweis über die vollständige Impfung gegen oder Genesung von einer COVID-19-Infektion. Personen zwischen 12 und 15 Jahren benötigen lediglich einen „pass sanitaire“. Damit genügt neben dem Nachweis einer Impfung oder einer Genesung auch ein aktueller negativer Test auf eine COVID-19-Infektion.

Ab dem 14. März treten in Frankreich zahlreiche Lockerungen in Kraft. Die Pflicht zum Vorzeigen des „pass vaccinal“ soll genau wie die Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Im öffentlichen Verkehr hingegen soll die Maskenpflicht weiterhin bestehen bleiben. Außerdem soll der „pass sanitaire“ für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Altersheimen notwendig sein. Das kündigte Premierminister Jean Castex an.

Was muss bei der Rückkehr von Frankreich nach Deutschland beachtet werden?

Seit dem 3. März 2022 müssen Personen ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen können. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss über einen negativen Corona-Test verfügen (PCR-Test oder Antigen-Test maximal 48 Stunden alt).

Wo gibt es die Information gebündelt?

Auf einer neuen Webseite der EU-Kommission können Touristen ihr Zielland eingeben und herausfinden, welche Corona-Bestimmungen dort zu beachten sind. Trotz der Grenzöffnungen unterscheiden diese sich von Land zu Land teilweise stark. Auch das Auswärtige Amt informiert.

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(ahar/grof/sed/june/chal/mcv)
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