Einreisebestimmungen Neue Corona-Regeln für die Rückkehr aus dem Urlaub nach Deutschland

Berlin · Einfachere Corona-Regeln für Urlaubsheimkehrer: 3G gilt bei der Einreise nach Deutschland bis mindestens 31. Mai. Quarantänepflichten entfallen, solange kein Land mehr als Hochrisikogebiet ausgewiesen ist. Die Einreisebestimmungen im Überblick.

 Zwei Stühle unter Sonnenschirmen am Strand (Symbolbild).

Zwei Stühle unter Sonnenschirmen am Strand (Symbolbild).

Foto: dpa/John-Patrick Morarescu

 Die Corona-Regeln für Urlaubsheimkehrer nach Deutschland sind seit Anfang März einfacher. Seither gelten vorerst keine Länder mehr als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise, wie das Robert Koch-Institut (RKI) angekündigt hatte. Hintergrund sind entsprechende Änderungen der bundesweiten Einreiseverordnung. Demnach werden nun nur noch Staaten und Regionen als Hochrisikogebiete eingestuft, in denen Virusvarianten mit „besorgniserregenderen Eigenschaften“ grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante. Dies und weitere Einreisebestimmungen wurden Ende April bis zum 31. Mai verlängert.

Was bei der Einreise zu beachten ist

Für alle Einreisen nach Deutschland gilt weiterhin die 3G-Regel, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt ab dem Alter von zwölf Jahren. Neuerdings kommt keine automatische SMS mit dem Corona-Regeln mehr bei der Einreise aufs Handy. Diesen Service hat die Bundesregierung zum 29. April gestrichen.

Risiko-Einstufung anderer Länder

Derzeit gilt kein Land als Hochrisikogebiet. Das RKI weist aber darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten auch weiterhin kurzfristig ändern kann. Deshalb sollten Reisende dies im Auge behalten. Zum Vergleich: Bis Anfang März standen noch rund 60 Staaten auf der RKI-Liste der Hochrisikogebiete.

Was für die Einreise aus künftigen Hochrisikogebieten gelten wird

Generell gilt: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien.

Für Familien mit Kindern bringt die neue Verordnung spezielle Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren können sich bei Rückkehr nun direkt aus der Quarantäne freitesten. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt sie für diese Gebiete - allerdings nicht bei Rückkehr aus „Virusvariantengebieten“.

So können Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Länder als Virusvariantengebiete.

(peng/dpa)
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