Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung
17.01.2022
, 11:29 Uhr
Die Uhr tickt: Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Wer sich weigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.