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Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung

Die Uhr tickt: Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Wer sich weigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen.

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