Bundeseinheitliche Corona-Regeln Verfassungsrechtler sieht schwere Mängel beim neuen Infektionsschutzgesetz

Düsseldorf/Berlin · Der Staatsrechtler Christoph Degenhart sieht bei dem geplanten Bundesgesetz gegen die Corona-Pandemie rechtsstaatliche Prinzipien verletzt. Ausgangssperren und Sportverbote seien willkürlich.

 Der Bundestag, der im Berliner Reichstagsgebäude tagt, soll nun bundeseinheitliche Regeln bei der Notbremse im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschließen.

Der Bundestag, der im Berliner Reichstagsgebäude tagt, soll nun bundeseinheitliche Regeln bei der Notbremse im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschließen.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Der Leipziger Professor für Staatrecht, Christoph Degenhart, hält den bekannt gewordenen Entwurf für das geplante Infektionsschutzgesetz und damit die bundeseinheitlichen Regeln im Kampf gegen Corona für rechtsstaatlich problematisch. „Einzelne Maßnahmen wie Ausgangssperren und Kontrollen von Wohnungen sind unverhältnismäßig. Manche Bestimmungen im Gesetz sind sogar willkürlich. Man denke nur an das Verbot für den Amateursport, während der Profisport von einer Ausnahmeregel profitiert. Und vor allem für die Wirtschaft bringt es erhebliche Rechtsunsicherheit“, sagte der bekannte Grundgesetzexperte unserer Redaktion.