Hygiene- und Abstandsregeln Geöffnete Spielplätze - was erlaubt ist und was nicht

Berlin · Endlich wieder schaukeln und rutschen. Nachdem im März die Spielplätze wegen Corona geschlossen wurden, öffnen sie jetzt nach und nach wieder. Dennoch ist nicht alles erlaubt, diese Regeln gelten.

  Ein Kind spielt auf einem Spielplatz.

Ein Kind spielt auf einem Spielplatz.

Foto: dpa/Christoph Soeder

In Berlin sind die Spielplätze schon seit letzter Woche wieder offen. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Hessen und Thüringen ziehen diese Woche nach.

Die Ministerpräsidenten einigten sich nach einer Videoschalte am 30. April auf die Lockerungen. NRW-Familienminister Joachim Stamp begrüßt die Beschlüsse: „Die Öffnung der Spielplatze ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt für unsere Kinder und die Familien. Kinder brauchen die Möglichkeit zu toben und mit Gleichaltrigen spielen zu können. Deshalb freue ich mich, dass wir uns mit dieser Forderung bundesweit durchsetzen konnten.“

Trotz unterschiedlicher Öffnungstermine gelten in ganz Deutschland die gleichen Empfehlungen: Familien sollen die Plätze nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln nutzen. Laut der Parkgesellschaft Grün Berlin sind dies folgende:

  • Keine Gruppen bilden. Familien sollten sich mit den Mitgliedern ihres Haushalts aufhalten, beziehungsweise mit zusätzlich nur einer haushaltsfremden Person.
  • Vor und nach dem Spielplatzbesuch unbedingt Hände waschen.
  • Nach wie vor gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen.
  • Bei Erholungspausen auf Bänken gilt ebenfalls ein Mindestabstand von 1,50 Metern.
  • Den Spielplatz nicht für ein Picknick nutzen.
  • Ist der Spielplatz erkennbar überfüllt, so dass Abstandsregeln nicht einzuhalten sind: lieber weiterziehen und einen anderen Spielplatz suchen.
(ala/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort