Volle Kitas trotz Notbremse SPD will Nachweispflichten für Kita-Notbetreuung

Düsseldorf · Eigentlich gibt es derzeit „Notbetreuung“ in den Kitas. Vielerorts sei davon allerdings nichts zu merken, kritisieren SPD und Gewerkschafter. Die Kitas seien voll und Ärger mit den Eltern sei „vorprogrammiert“.

 Thomas Kutschaty (SPD), Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD, spricht im Steinhof zu den zugeschaltete Delegierten. (Archivfoto)

Thomas Kutschaty (SPD), Vorsitzender der nordrhein-westfälischen SPD, spricht im Steinhof zu den zugeschaltete Delegierten. (Archivfoto)

Foto: dpa/Jonas Güttler

Die SPD-Opposition fordert Nachweispflichten für die Notbetreuung in Kitas ind er Corona-Pandemie. Die schriftliche Eigenerklärung, die Eltern derzeit abgeben müssten, entspreche dem Muster „Ich bin wichtig, dann muss mein Kind in die Kita“, kritisierte SPD-Landtagsfraktionschef Thomas Kutschaty am Dienstag in Düsseldorf. Dies führe dazu, dass kaum jemand sein Kind zuhause behalte und das Infektionsrisiko in den Kitas nicht gesenkt werden könne.

Es sollte mindestens eine Bescheinigung vom Arbeitgeber verlangt werden, ob ein Beschäftigter im Betrieb tatsächlich unabkömmlich sei, schlug Kutschaty vor. Eine Eigen-Erklärung bringe nichts. „Das muss eine andere Stelle bescheinigen.“ Er verstehe die Not der Eltern, versicherte Kutschaty. Es gehe hier aber um Gesundheitsrisiken.

„Es ist wirklich nur eine Notbetreuung - das muss deutlicher werden“, unterstrich der Oppositionsführer im Landtag. Nach den Rückmeldungen, die ihn erreicht hätten, sei derzeit von „maximal zehn Prozent“ weniger Belegung in den Kitas auszugehen.

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte am Montag zu Kritik an laxen Dokumentationspflichten im WDR-Interview gesagt: „Wir wollten das möglichst einfach handhaben für alle Beteiligten.“ Kita-Leitungen sollten nicht in die Situation gebracht werden, „dass sie jetzt das, was von den Eltern angemeldet wird, bürokratisch überprüfen müssen“.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hielt dagegen, unangenehme Diskussionen zwischen Kitaleitungen und Eltern seien trotzdem vorprogrammiert. „Die Frage, wer für die bedarfsorientierte Notbetreuung anspruchsberechtigt ist, wird von Minister Stamp nicht konkretisiert, die Vorgaben bleiben zu allgemein.“

Kriterien wie „beengte Wohnverhältnisse“, „besondere Härtefälle“ und die Zusicherung der Familien, „die Betreuung nicht anders organisieren zu können“, reichten nicht aus. „Diese Haltung hilft den Beschäftigten vor Ort nicht und bedeutet gleichzeitig eine Belastung für die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Erzieher*innen vor Ort“, kritisierte die GEW.

Das Betreuungsangebot müsse sich vor allem an Kinder mit besonderem Bedarf richten und an solche, deren Kindeswohl gefährdet sei, unterstrich die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende, Ayla Çelik. „Ziel muss es aber sein, die Belegung in den Kitas zu reduzieren, um den Beschäftigten den Infektionsschutz zu gewähren.“

(chal/dpa)
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