Wegen Fahrstuhl-Foto Ermittlungsverfahren gegen Spahn und Bouffier eingestellt

Gießen · Bei einem Termin in einer Uniklink standen sie trotz Corona-Pandemie dich im Aufzug: Nun hat der Landkreis Gießen die Verfahren unter anderem gegen Bundesgesundheitsminister Spahn und den hessischen Ministerpräsidenten Bouffier eingestellt.

 Bei einem Besuch der Uniklinik Gießen drängen sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU, l), und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU, M) mit Begleitern in einem Fahrstuhl (Archivfoto).

Bei einem Besuch der Uniklinik Gießen drängen sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU, l), und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU, M) mit Begleitern in einem Fahrstuhl (Archivfoto).

Foto: dpa/Bodo Weissenborn

Maßgeblich seien die Bestimmungen der Dritten Corona-Verordnung des Landes Hessen, die zum Zeitpunkt des Vorfalls im April galt, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. Danach seien dienstliche Zusammenkünfte ohne Mindestabstand erlaubt gewesen, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Anlass für die Ermittlungsverfahren war ein Foto, das Jens Spahn, Volker Bouffier, Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und weitere Politiker gemeinsam in einem Fahrstuhl zeigte und das in den sozialen Medien für Wirbel sorgte. Der Landkreis als zuständige Ordnungsbehörde habe in den vergangenen Wochen insgesamt neun Personen angehört, darunter Spahn, Braun, Bouffier, Staatsminister Kai Klose (Grüne) sowie Beschäftigte des Universitätsklinikums, hieß es weiter.

Zwar habe die im April geltende Regelung einen Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, mit einer weiteren in einem fremden Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zugelassen. Die Verordnung habe aber unter anderem geschäftliche, berufliche oder dienstliche Zusammenkünfte ausgenommen. Wörtlich heißt es in der Corona-Verordnung vom März, dass für „Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen“, das Kontaktverbot nicht gelte.

Dennoch bleibe „festzuhalten, dass die Personen im Aufzug die Empfehlung des Robert Koch-Instituts zum Einhalten von Abständen nicht berücksichtigt haben“, sagte Landrätin Anita Schneider (SPD). Sie bezeichnete die Situation als „vermeidbar“ und „unglücklich“.

(ahar/epd)
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