Schutzsuchende aus Krisengebieten Deutschland setzt humanitäre Flüchtlingsaufnahme aus

Berlin · Seit 2012 nimmt Deutschland im Rahmen der sogenannten „Resettlement-Programme“ Flüchtlinge in Notlagen auf. Wegen der Corona-Krise soll das Programm nun pausieren. Auch die Vereinten Nationen hätten die Flüchtlingsaufnahme gestoppt.

 „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ steht auf einer Scheibe einer Bamf-Außenstelle.

„Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ steht auf einer Scheibe einer Bamf-Außenstelle.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Deutschland setzt in der Coronavirus-Krise nach einem Medienbericht die humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland aus. Das sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Ministerium habe am Dienstag „angesichts der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie“ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) angewiesen, das Resettlement-Verfahren mit der Türkei und die Resettlement-Verfahren des Bundes für Menschen in humanitären Notlagen „bis auf Weiteres auszusetzen“.

Faktisch seien die „deutschen humanitären Aufnahmeverfahren wegen verschiedener Reisebeschränkungen und operativer Einschränkungen auch seitens wichtiger Partner bereits seit vergangenem Freitag zum Erliegen gekommen“, sagte der Ministeriumssprecher. So hätten die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) ebenfalls am Dienstag offiziell die Aufnahmeprogramme für Geflüchtete ausgesetzt.

Seit 2012 nimmt Deutschland im Rahmen der sogenannten „Resettlement-Programme“ Flüchtlinge in Notlagen auf, darunter viele Syrer aus der Türkei und dem Libanon. Die Programme sollen Schutzsuchenden aus Krisengebieten einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland sichern. Pro Jahr will die Bundesregierung so rund 5000 Menschen zur Zuflucht nach Deutschland verhelfen.

Asylbewerber werden an den EU-Außengrenzen indes bislang nicht abgewiesen. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, sagte, aktuell werde die Beantragung von Asyl als Ausnahmetatbestand im Sinne der am Mittwoch beschlossenen Regelungen gewertet. Ob dies dauerhaft so bleiben wird, ist allerdings nach dpa-Informationen offen. Denn aufgrund der Verbreitung des Coronavirus ist beispielsweise in Deutschland die Arbeit des für die Asylbewerber zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur noch sehr eingeschränkt möglich.

(ala/dpa)
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