Betrifft auch das „Düsselland“ NRW erlässt neue Hygienestandards für Kirmes-Alternativen - Riesenrad nur mit Maske

Düsseldorf · Zurzeit entstehen in manchen Städten „Pop-Up-Freizeitparks“ als Corona-Ersatz für Volksfeste wie die Düsseldorfer Rheinkirmes. Das Gesundheitsministerium in NRW reagiert - und reguliert.

Das Riesenrad im Pop-Up-Freizeitpark Düsselland auf dem Messegelände in Düsseldorf.

Das Riesenrad im Pop-Up-Freizeitpark Düsselland auf dem Messegelände in Düsseldorf.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Regeln für ein neues Phänomen: Das NRW-Gesundheitsministerium hat im Zuge der neuen Coronaschutz-Verordnung nun auch Regeln für „vorübergehende Freizeitparks“ aufgestellt. Die Kirmes-Ersatzveranstaltungen gibt es bisher unter anderem in Düsseldorf mit dem „Düsselland“ und Dortmund. Die Hygieneregeln umfassen unter anderem Laufwege, Abstandsregeln und eine Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen wie bei einem Riesenrad.

Düsselland: Pop-up-Freizeitpark in Düsseldorf eröffnet - Bilder
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Pop-up-Freizeitpark in Düsseldorf - Düsselland eröffnet

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Foto: Bretz, Andreas (abr)

In den Hygienestandards, die am Mittwochabend veröffentlicht wurden und ab Donnerstag gelten, heißt es unter anderem: „Der Einlass und das Verlassen sollten möglichst kontaktfrei erfolgen.“ Die Besucherzahl muss so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. „Es sollte ein Laufwege-Konzept erarbeitet werden und die Abstände zwischen den Angeboten sollten ausreichend groß sein.“

Die Schaustellerbetriebe müssen für ihre Attraktionen jeweils ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorweisen, so dass zum Beispiel auch in der Achterbahn 1,5 Meter Abstand zwischen Fremden ist. „Soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder die Kabinen der Fahrgeschäfte "geschlossen" sind, ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorzugeben.“ Haltebügel müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden.

(peng/dpa)
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