Nach Auflagen-Verstößen im März Verwaltungsgerichtshof verbietet „Querdenker“-Demo in Kassel

Kassel · Eine für Samstag geplante Demo gegen die Corona-Einschränkungen darf in Kassel nicht stattfinden. Das bestätigte nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Im März war es bei einer ähnlichen Demonstration zu Verstößen gegen Corona-Regeln gekommen.

 Teilnehmer stehen bei einer Kundgebung im März unter dem Motto „Freie Bürger Kassel – Grundrechte und Demokratie“ auf dem Friedrichsplatz. Laut Polizei waren mehrere tausend Menschen in der Innenstadt unterwegs und missachteten bei dem nicht angemeldeten Demonstrationszug gegen Corona-Maßnahmen die Anweisungen der Behörden.

Teilnehmer stehen bei einer Kundgebung im März unter dem Motto „Freie Bürger Kassel – Grundrechte und Demokratie“ auf dem Friedrichsplatz. Laut Polizei waren mehrere tausend Menschen in der Innenstadt unterwegs und missachteten bei dem nicht angemeldeten Demonstrationszug gegen Corona-Maßnahmen die Anweisungen der Behörden.

Foto: dpa/Swen Pförtner

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine für Samstag geplante Demonstration der Gruppierung „Freie Bürger Kassel“ gegen die Corona-Einschränkungen verboten. Bei einer ähnlichen Demonstration des Veranstalters am 20. März sei das Verbot eines Demonstrationszuges missachtet worden, begründete das höchste hessische Verwaltungsgericht in Kassel am Freitag seine Entscheidung. Außerdem sei es zu umfangreichen Verstößen gegen die Auflagen zum Tragen von Masken und zum Einhalten von Mindestabständen gekommen.

Die Stadt Kassel habe überzeugend dargelegt, dass aufgrund der Erfahrungen im März bei der aktuell angemeldeten Versammlung wiederum mit Verstößen gegen Auflagen und Verbote zu rechnen sei, erläuterte das Gericht. Die Polizei könne Verstößen bei einer großen Anzahl von Teilnehmern nicht effektiv begegnen, sodass eine Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit und eine Überlastung des Gesundheitssystems durch eine Ausbreitung des Coronavirus bestehe.

Der Verwaltungsgerichtshof wies damit die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel zurück. Zuvor hatte die Stadt Kassel die als „Großveranstaltung gegen die Einschränkung der Grundrechte“ unter dem Thema „Mittsommer in Kassel – Bewahren – Versöhnen – Schöpfen“ angemeldete Demonstration sowie weitere gleichartige Versammlungen am selben Tag wegen des Infektionsschutzes verboten.

(c-st/epd)
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