Gerichte weisen Beschwerden ab „Querdenker“-Demos in Frankfurt und Dresden bleiben verboten

Kassel/Frankfurt/Dresden · Zehntausende wollten in Frankfurt und Dresden gegen die Corona-Maßnahmen protestieren. Doch Gerichte hatten das untersagt. Nun wurden diese Entscheidungen noch einmal bestätigt. Trotzdem bereitet sich die Polizei in Dresden auf einen Großeinsatz vor.

 Bei der viel diskutierten „Querdenker“-Demo im November in Leipzig waren offenbar auch Teilnehmer aus Düsseldorf dabei (Archivfoto).

Bei der viel diskutierten „Querdenker“-Demo im November in Leipzig waren offenbar auch Teilnehmer aus Düsseldorf dabei (Archivfoto).

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot der „Querdenker“-Demonstration an diesem Samstag in Frankfurt bestätigt. Das Gericht in Kassel habe die Beschwerde der Antragsteller zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Samstagmorgen mit.

Das höchste hessische Verwaltungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Verbotsverfügung der Stadt. In der ersten Instanz befanden die Richter, dass Veranstaltungen in der angemeldeten Größe „ohne hinreichendes Hygiene- und Durchführungskonzept vor dem Hintergrund der Pandemielage“ nicht vertretbar seien. Den Veranstaltern der Demonstration bleibt nach Angaben des Gerichtssprechers noch die Möglichkeit, sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu wenden.

Zu dem Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren 40.000 Teilnehmer angemeldet, mit Kundgebungen an zwölf verschiedenen Orten sowie einem Demonstrationszug durch die Frankfurter Innenstadt. Auch zahlreiche Gegendemonstrationen waren angekündigt. Die „Querdenker“ hatten ihre Unterstützer in den vergangen Tagen dazu aufgerufen, auch trotz des Verbots nach Frankfurt zu kommen und spontane Versammlungen anzumelden.

Auch die für diesen Samstag in Dresden geplante „Querdenken“-Kundgebung bleibt weiter verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen in der Nacht zum Samstag entsprechend.

Wie das Oberverwaltungsgericht am frühen Samstagmorgen mitteilte, überwiegt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen war vor gut einem Monat in die Kritik geraten, als es das Verbot einer „Querdenken“-Demo in der Leipziger Innenstadt am 7. November wieder umwarf.

Querdenken-Demo Leipzig 7.11.: Tausende protestieren gegen Corona-Auflagen
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Tausende protestieren in Leipzig gegen Corona-Auflagen

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Der Anmelder der „Querdenken“-Demonstration in Dresden geht nach eigenen Angaben weiter gegen das gerichtlich bestätigte Verbot vor. Er habe am Samstagvormittag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt und warte auf die Entscheidung, sagte Marcus Fuchs der Deutschen Presse-Agentur.

Die Stadt Dresden sah mit der Demonstration die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchtete einen Massenauflauf. Zur Begründung führten die Behörden aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der „Querdenker“ weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten wurden. Die Richter folgten dieser Argumentation. Die Gefahrenprognose der Landeshauptstadt sei nicht zu beanstanden.

Gegen das Verbot hatte der Anmelder der Kundgebung am Freitagvormittag einen Eilantrag eingereicht. Nach Angaben des Gerichtes argumentierte er unter anderem damit, dass die Versammlungs-, Meinungs- und die Informationsfreiheit der Teilnehmer beschnitten werde. Die Stadtverwaltung arbeite mit Vermutungen hinsichtlich der Gefährlichkeit der Kundgebung. Die von der Behörde artikulierte Gefahr von vermehrten Ansteckungen sei wissenschaftlich voraussichtlich nicht haltbar, da diese vor allem in Innenräumen erfolgten.

Die Stadt Dresden verwies in einer Stellungnahme auf das Infektionsgeschehen. Seit 4. Dezember 2020 sei ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Bisherige Beschränkungen hätten keine signifikante Senkung der Infektionszahlen bewirkt. In Dresden habe die Inzidenzzahl schon seit Tagen über dem Wert von 200 pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelegen. Es gebe eine konkrete und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen, wenn die Versammlung durchgeführt werde.

Die Polizei bereitet sich ungeachtet von Gerichtsentscheidungen auf einen Großeinsatz vor. Sie rechnet mit dem Erscheinen zahlreicher Hooligans und Rechtsextremisten. Die rechte Szene hatte die Demonstration in den sozialen Medien beworben. Aber auch gewaltbereite Linksextremisten könnten nach Dresden kommen, hieß es.

(hebu/dpa)
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