Entschädigung für privat Versicherte NRW beschließt Hilfsprogramm für Selbstständige mit Kindern

Düsseldorf · Bei der Verdopplung der Kinderkrankentage waren Selbstständige und Freiberufler außen vor geblieben. Diese Lücke will die NRW-Regierung mit einer gesonderten Unterstützung nun schließen.

 Stühle stehen in einem Klassenzimmer einer ersten Klasse auf den Tischen. (Symbolfoto)

Stühle stehen in einem Klassenzimmer einer ersten Klasse auf den Tischen. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Marijan Murat

Die nordrhein-westfälische Landesregierung entlastet in der Corona-Pandemie auch freiberuflich oder selbstständig arbeitende Eltern betreuungspflichtiger Kinder. Das Kabinett habe ein Hilfsprogramm zur finanziellen Entschädigung privat versicherter Eltern mit Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren beschlossen, teilte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Donnerstag im Familienausschuss des Landtags mit.

Zwar habe der Bund die Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern verdoppelt, die ihre Kinder zuhause betreuen. Bei privat oder freiwillig Versicherten, Selbstständigen oder Freiberuflern sei aber „eine Lücke hinterlassen“ worden, sagte Stamp. Diese werde das Land NRW nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Entschädigt würden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien.

Demnach werden laut Stamp für all diese Elterngruppen in NRW zehn Krankentage pro Kind und bei Alleinerziehenden 20 Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung betrage 92 Euro. Anträge könnten ab Februar bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Anträge gelten rückwirkend zum 5. Januar.

(dpa)
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