Leugner unwillkommen Pflicht für Corona-Warn-App auf Campingplatz in Ostfriesland

Krummhörn · Camper im ostfriesischen Krummhörn müssen sich künftig die Corona-Warn-App auf ihr Smartphone laden, um einen Stellplatz zu bekommen. Corona-Leugner wollen die Betreiber nicht beherbergen, heißt es.

 Wohnwagen stehen auf einem Campingplatz. (Symbolbild)

Wohnwagen stehen auf einem Campingplatz. (Symbolbild)

Foto: dpa/Frank Molter

Ein Campingplatz in Ostfriesland nimmt nur noch Gäste auf, die die Corona-Warn-App der Bundesregierung auf dem Handy haben. „Es ist eben der Versuch dazu beizutragen, dass diese Corona-Geschichte nicht weiter explodiert. Wir wollen unsere Gäste, uns und unsere drei Kinder schützen“, sagte am Dienstag Enno Saathoff, Ehemann der Besitzerin des Campingplatzes Dyksterhus in Krummhörn (Landkreis Aurich). Zuerst hatte die „Ostfriesen-Zeitung“ berichtet.

„Wenn einer diese App nicht runterlädt und meint, das ist eine Verschwörungs-App und weiß der Kuckuck was, dann kann er das gerne für sich machen, die ist ja keine Pflicht. Aber er muss dann nicht unser Gast sein“, erklärte Saathoff weiter. Denn Corona-Leugner gingen auch ohne Mundschutz einkaufen und seien leichtsinnig „und so was kann ich meinen Gästen nicht zumuten“. Auf die Idee mit der App sei er leider erst sehr spät gekommen. „Ob die Gäste Corona-frei sind, wissen wir dann immer noch nicht. Aber wir wissen zumindest, dass sie den Ernst der Lage erkannt haben.“

Der Platz mit rund 65 Stellplätzen ist derzeit voll belegt, die Regel gilt für Dauercamper seit Montag, für alle anderen seit Samstag. Obwohl Saathoff auch Ausnahmen mache, etwa wenn ein 70-Jähriger ohne Handy anreise. Bisher hätten fast alle Gäste verständnisvoll reagiert, als Saathoff sich die App zeigen ließ, sagte er. Aber im Internet machen Dutzende ihrem Ärger Luft. Von „Diskriminierung pur“ wird in einer Bewertung des Campingplatzes geschrieben oder dass der Betreiber den Gästen die Corona-App aufzwinge.

Die App gibt es seit Juni. Sie kann messen, ob sich Handynutzer über eine längere Zeit näher als etwa zwei Meter gekommen sind. Ist ein Nutzer positiv getestet worden und hat dies in der App geteilt, meldet sie anderen Anwendern, dass sie in der Nähe eines Infizierten waren. Den Verbraucherzentralen war wichtig, dass die App tatsächlich freiwillig bleibt. So dürfe es nicht sein, dass etwa Arbeitgeber, Restaurants oder Behörden eine Nutzung der App doch einmal als Zutrittsvoraussetzung definierten.

(juw/dpa)
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