Urteil zum Einzelhandel Mehr Augenmaß bei Corona-Regeln

Meinung | Düsseldorf · Die Corona-Schutzverordnung wird mit Blick auf den Einzelhandel angepasst, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die Ungleichbehandlung bemängelt hat. Der Beschluss könnte eine Langzeitwirkung haben.

 NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (Archiv).

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (Archiv).

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Landesregierung hat sehr schnell auf die juristische Niederlage in Sachen Corona-Schutzverordnung reagiert. Sie hat dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, der den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung garantierte, schneller Rechnung getragen als erwartet. Es gab und gibt keine vernünftige Erklärung dafür, warum man in einem Textilgeschäft einen Termin für den Einkauf braucht und in einem Buchladen nicht, warum in einem Schreibwarenladen gleichzeitig mehr Menschen einkaufen dürfen als in einem Uhrengeschäft. Gerade wenn alle Non-Food-Geschäfte aufmachen dürfen, müssen auch die gleichen Regeln für alle gelten. Alles andere wirkt willkürlich.