Oberverwaltungsgericht Münster 45 Klagen gegen Corona-Schutzverordnung eingegangen

Münster · Das höchste Verwaltungsgericht des Landes meldet eine steigende Anzahl an Eilanträgen gegen die in NRW derzeit gültige Corona-Schutzverordnung. Es geht unter anderem um Gastronomie-Schließungen, Kontaktbeschränkungen und die Regelungen im Freizeitbereich.

 Das OVG in Münster verhandelt die Anträge gegen die Schutzverordnung.

Das OVG in Münster verhandelt die Anträge gegen die Schutzverordnung.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster sind weitere Eilanträge gegen die neue Coronaschutz-Verordnung eingegangen. Bis Donnerstagnachmittag seien insgesamt 45 Eilanträge eingereicht worden, sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme auf dpa-Anfrage. Sie richteten sich unter anderem gegen die Kontaktbeschränkungen, die Gastronomie-Schließungen und die Einschränkungen im Freizeit- und Amateursport.

Unter den 45 Anträgen ist auch einer der Gewerkschaft Verdi NRW, der sich gegen die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung genehmigten fünf verkaufsoffenen Sonntage im Einzelhandel in der Weihnachtszeit richtet.

Wann über die Anträge entschieden wird, stehe noch nicht fest, sagte die Sprecherin. Der zuständige Senat arbeite mit Hochdruck daran. Erste Stellungnahmen des Landes seien bereits eingegangen.

Die Verordnung ist der rechtliche Rahmen für den Teil-Lockdown in Nordrhein-Westfalen. Sie gilt zunächst bis Ende November. Unter den Antragstellern sind etwa die Betreiber von Fitnessstudios, Kneipen, Kosmetikstudios, Spielhallen, Tennishallen, Hotels und eines Bordells.

„Sonntagsöffnungen führen nicht zu einer Entzerrung von Kundenströmen, sondern zu einer Konzentration auf das Wochenende“, begründete Verdi-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt die Klage der Gewerkschaft. Dies sei bei steigenden Infektionszahlen völlig verantwortungslos. Die Gewerkschaft argumentierte auch mit dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie seien dem Infektionsrisiko an sechs Tagen in der Woche ausgesetzt. Sie sollten nicht durch verkaufsoffene Sonntage weiter belastet werden.

Der Handelsverband NRW äußerte sich enttäuscht über die Verdi-Klage. „Wir hatten (...) gehofft, dass man sich (...) gerade angesichts steigender Infektionszahlen dem Argument einer Entzerrung der Besucherströme nicht verweigert“, erklärte Verbandspräsident Michael Radau. Eine Entzerrung diene sowohl dem Infektionsschutz der Beschäftigten als auch dem der Kunden.

Da es um die Überprüfung einer Rechtsverordnung geht, ist das OVG in erster Instanz für die sogenannte Normenkontrolle zuständig. Die Verfahren werden von dem unter anderem für Gesundheits- und Infektionsschutzrecht zuständigen 13. Senat behandelt. Insgesamt sind beim OVG seit dem Frühjahr rund 300 Verfahren im Zusammenhang mit Corona eingegangen. Davon seien rund 50 im Eilverfahren bereits entschieden worden, sagte die Sprecherin.

(th/dpa)
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